Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler

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Donausegler 09.09.2011 22:14

Ich meinte, das ist die Grenze.

BAT 09.09.2011 22:19

Zitat:

Zitat von Donausegler (Beitrag 120095)
Ich meinte, das ist die Grenze.

passt...(daumen) wennst aber nimmer fahren darfst, heisst es auch HSW(tja)(tja)
lass es gut sein..ich verstehs nichtlol27lol27

Donausegler 09.09.2011 22:31

Zitat:

Zitat von BAT (Beitrag 120101)
passt...(daumen) wennst aber nimmer fahren darfst, heisst es auch HSW(tja)(tja)
lass es gut sein..ich verstehs nichtlol27lol27

Doch, doch glaub schon dass Du des verstehst!
Drunter darfst, drueber darfst ned, oder?Confus

Donausegler 09.09.2011 22:41

HSW ist der höchstschiffbare Wasserstand. Wird dieser überschritten wird die Schifffahrt gesperrt/eingestellt. Denn die Strömung wird zu stark bzw. die Schiffe kommen nicht mehr unter Brücken oder unter Hochspannungsleitungen hindurch.

Guckst Du hier:
http://www.pegeldeutschland.de/pegel.html

Riedenburgfritz 11.09.2011 18:38

Hsw
 
Sicherlich nur ein Streit um Zentimeter.

Ist der HSW mit 4 m festgelegt, darfst Du noch fahren, doch bei 4 m und 1 Zentimeter nicht mehr. Der Wasserstand ist aber an den Pegeln nicht zentimetergenau ablesbar und jede Ente die vorbeischwimmt, macht einen Wellenschlag, der im Bereich zwischen Fahrerlaubnis und Fahrverbot liegt.

Zu den Gefahren für die Schiffe, die schon genannt wurden, kommen dann auch Gefahren für die Ufer durch Wellenschlag, Durchfeuchtung von Dämmen usw.

Ich denke mal, dass das WSA für die Sperrung der Schiffahrt "Referenzpegel" hat, denn eine Erlaubnis von Riedenburg nach Kelheim zu fahren und dann nicht weiter, bringt nicht wirklich etwas, zumal die Anlegemöglichkeiten an Schleusen und in Häfen beschränkt sind.

Viele Grüße,

Fritz

BAT 11.09.2011 20:04

Zitat:

Zitat von Donausegler (Beitrag 120122)
HSW ist der höchstschiffbare Wasserstand. Wird dieser überschritten wird die Schifffahrt gesperrt/eingestellt. Denn die Strömung wird zu stark bzw. die Schiffe kommen nicht mehr unter Brücken oder unter Hochspannungsleitungen hindurch.

Guckst Du hier:
http://www.pegeldeutschland.de/pegel.html

Zitat:

Zitat von Riedenburgfritz (Beitrag 120186)
Sicherlich nur ein Streit um Zentimeter.

Ist der HSW mit 4 m festgelegt, darfst Du noch fahren, doch bei 4 m und 1 Zentimeter nicht mehr. Der Wasserstand ist aber an den Pegeln nicht zentimetergenau ablesbar und jede Ente die vorbeischwimmt, macht einen Wellenschlag, der im Bereich zwischen Fahrerlaubnis und Fahrverbot liegt.

Zu den Gefahren für die Schiffe, die schon genannt wurden, kommen dann auch Gefahren für die Ufer durch Wellenschlag, Durchfeuchtung von Dämmen usw.

Ich denke mal, dass das WSA für die Sperrung der Schiffahrt "Referenzpegel" hat, denn eine Erlaubnis von Riedenburg nach Kelheim zu fahren und dann nicht weiter, bringt nicht wirklich etwas, zumal die Anlegemöglichkeiten an Schleusen und in Häfen beschränkt sind.

Viele Grüße,

Fritz

ok Leute...das klingt schon logischer(tja)(tja)

Bei HSW darf noch gefahrene werden (ist eine festgelegte Höhe) wird die überschritten, dann wird die Schifffahrt eingestelllt...(tja)(tja)(tja) hab ich es so richtig verstandenConfusConfusConfus

Donausegler 11.09.2011 21:10

Zitat:

Zitat von BAT (Beitrag 120190)
ok Leute...das klingt schon logischer(tja)(tja)

Bei HSW darf noch gefahrene werden (ist eine festgelegte Höhe) wird die überschritten, dann wird die Schifffahrt eingestelllt...(tja)(tja)(tja) hab ich es so richtig verstandenConfusConfusConfus

Servus Guenni,
ja, genau so verstehe ich es auch (wurde mir zumindest von unseren Berufsschiffern auf der Freudenau erklaert).
Das meinte ich auch mit Grenze.

Der Stromer 12.09.2011 09:22

Zitat:

Zitat von Donausegler (Beitrag 120198)
Servus Guenni,
ja, genau so verstehe ich es auch (wurde mir zumindest von unseren Berufsschiffern auf der Freudenau erklaert).
Das meinte ich auch mit Grenze.

:biggrin5: Also jetzt auch mal ein Geschwafel von mir dazu: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Verzeichnis-Rechtsverordnungen-Gesetze/BinSchStrO.pdf Hier könnt ihr nachlesen, was HSW ist. Einfach: BIS HSW darf geschippert werden, darüber im Prinzip nicht mehr. Der Pegel HSW ist aber überall unterschiedlich und kann z.B. für die einzelnen Fahrwasser bei ELWIS abgefragt werden.
Übrigens ist diese Sache recht schwammig gehalten, da das Fahrverbot in der Regel nicht überwacht wird. Die Crux ist nur, wenn was passiert, wird es sehr teuer, da keine Versicherung einen Schaden regulieren wird und auch Einsätze von Rettungsfahrzeugen etc. dann in Rechnung gestellt werden.

...und wen es interessiert, hier nochmal die gängigen Begriffserklärungen in der Binnenschifffahrt: http://www.elwis.de/Binnenwasserstra...serklaerungen/

(hi)

Der Stromer 12.09.2011 09:28

Zitat:

Zitat von BAT (Beitrag 120190)
ok Leute...das klingt schon logischer(tja)(tja)

Bei HSW darf noch gefahrene werden (ist eine festgelegte Höhe) wird die überschritten, dann wird die Schifffahrt eingestelllt...(tja)(tja)(tja) hab ich es so richtig verstandenConfusConfusConfus

:biggrin5: Man, oh man!

BIS HSW solltest Du schreiben, Du Heudieb. Auch KANNST Du noch fahren, auch wenn die Schifffahrt eingestellt ist. Nur dann auf eigene Gefahr und Risiko. :biggrin5::biggrin5:

Außerdem: Der HSW ist nicht überall gleich. Es können Fahrwasser gesperrt und anschließende nicht gesperrt sein.

Donausegler 12.09.2011 11:18

So, jetzt haben wir alle das gleiche gesagt, nur jeder hat es anders formuliertlol27
HSW kann zur zentimeter Pinklerei ausarten.
Ich wuerde sagen das in der naehe des HSW das Risiko am groessten ist und im Falle einer brenzligen Situation hamse dich doppelt am A...


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