Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler

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-   -   UBI UKW Binnen (http://www.donau-boote.de/showthread.php?t=2841)

Der Stromer 04.07.2012 10:38

Zitat:

Zitat von MarkusP (Beitrag 143056)
Dieter,
Du regst Dich über das Verhalten anderer auf und beschimpfst hier gleichzeitig andere User und Fahrlehrer, die anderer Meinung sind Confus
Ach, ich vergaß, dass man hier nicht gegen §1 verstoßen darf - Dieter hat immer recht...
§ 2: Wenn Dieter mal nicht recht hat, tritt automatisch §1 in Kraft

Sorry Dieter, aber das musste mal gesagt werden...

Im Funkbereich scheinen die Meinungen weit auseinander zu gehen.
Ich werd mal meinen Fahrschulmeister fragen und hier berichten...
Vorab: Nein, ich weiß es einfach nicht genau, aber es wurde hier, genau wie in anderen Foren schon über so manches einfach Dummsinn geschrieben...

lol27 Du hast §3 vergessen: Trifft §1 & §2 nicht zu, MarkusP fragen. Der findet immer eine Ausrede, sich nicht an Vorschriften halten zu müssen.sd25sd25

...und ansonsten: Scriptum vom FRESHI(daumen)

wellpaper 04.07.2012 10:57

Schade das niemand genau sagen kann was jetzt erlaubt ist und was nicht.
Jeder hat nur seine eigene Meinung und keiner weiss was genau.

Deshalb jetzt offiziell ein paar Stichpunkte bei "Wass passiert wenn":
Wer muss ein Funkzeugnis haben?


Früher reichte es aus, wenn irgendein Besatzungsmitglied an Bord einer mit Funk ausgerüsteten Yacht im Besitz des Sprechfunkzeugnisses war.
Durch die Neuregelung der seeverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 6. August 2005 ist nun der Schiffsführer verpflichtet, entsprechend der funktechnischen Aurüstung der Yacht seine Qualifikation durch den Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses nachzuweisen.
Eine wesentliche schärfere Regelung, die vorsah, den Besitz von Funkbetriebszeugnissen mit dem Besitz von Sportbootführerscheinen zu koppeln, ist nicht in Kraft getreten. Übergangsregelung

Die bis Ende 2009 geltende Übergangsregelung, nach der von der Erhebung eines Bußgeldes abgesehen wurde, wenn der Schiffsführer einer funktechnisch entsprechend ausgerüsteten Yacht nicht im Besitz eines SRC bzw. LRC ist, gilt seit 1.1.2010 nicht mehr. Nun ist das Nicht-Vorhanden-Sein eines Funkzeugnis eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird.


"Dieses Wort "Ordnungwidrigkeit" reicht mir aus, wenn ich einmal erwicht werden sollte, was eh sehr unwahrscheinlich ist, zahl ich halt die 40 Euro und Gut.
Wenn ich das auf den Schein umlege könnte ich 8 mal erwischt werden, ist immer noch billiger. Ein paar Tafeln wie was gesagt werden muss und gut is. Ich kenn keinen der mit dem Schein jemals Mayday oder PAN PAN oder Securite in die Funke geplärrt hat."

Das ist ein Auszug eines Bekannten, und er hat damit vollkommen recht! Ich kenn auch keinen.sd25

Leider hab ich beide Scheine, aber hätt ich sie nicht, würd ichs genauso machen.
No risk, no fun!

PS: Ich sollte meinen Namen auf "Revoluzer" ändern... (tja)

MarkusP 04.07.2012 13:10

Zitat:

Zitat von Der Stromer (Beitrag 143107)
lol27 Du hast §3 vergessen: Trifft §1 & §2 nicht zu, MarkusP fragen. Der findet immer eine Ausrede, sich nicht an Vorschriften halten zu müssen.sd25sd25

...und ansonsten: Scriptum vom FRESHI(daumen)

Dieter,
Du verwunderst mich nun schon wiederConfus
§3 - wozuConfus Ich hab ja im gleichen Post schon gesagt, daß ich es nicht weiß, sondern fragen werde und dann die Meinung dieses Fahrlehrers wiedergeben werde...

@Wellpaper: Das steht etwas von Seeverkehrsrecht - da das Thema in HR sowieso niemanden interessiert, ist doch vor allem wichtig was bei folgendem Sachverhalt los ist:
Der Inhaber des Funkscheins, der auf der Hinfahrt auch Schiffsführer war, hat sich im Lokal seiner Wahl darniedergerichtet (für alle Nichtalkoholiker: Er ist an Bord gestürzt und ist nicht in der Lage einzugreifen). Der Partner, Inhaber des Binnenscheins - aber kein UBI, fährt heim. Die Funke ist aus...
Darf er oder nicht?

Der Stromer 04.07.2012 13:37

:biggrin5: Markus, nichts für Ungut, aber wie man in den Wald hinein..... Das gilt auch für Wellpaper mit seinem unseligen Beitrag über Schleusenmeister und ältere Herrschaften im besonderen.:biggrin5:

Aber zum Funk. Ich gehe davon aus, dass wir (zumindest im ersten Teil dieses Threads) über Funk auf Bundeswasserstraßen geredet und geschrieben haben und nicht über Binnenseen und Seefunk im Ausland, richtig?

Dann gibt es da ein Handbuch

"Handbuch Binnenschifffahrtsfunk" und "Regionaler Teil Deutschland Ausgabe 2012"

das jedes Boot, dass mit einem Gerät zum Binnenschifffahrtsfunk ausgestattet ist, an Bord haben muss (entweder als Ausdruck oder in elektronisch lesbarer Form. In diesem Handbuch sind alle Vorschriften zusammengefasst und auf den aktuellen Stand (01/2012) gebracht.
Der Regionale Teil Österreich entspricht übrigens fast ganz dem Regionalteil Deutschland.

Aus diesem Handbuch habe ich zitiert und nicht etwa eigene Vermutungen angestellt, wie es sein könnte, wenn man....
Einzige Vermutung von mir war zu den Dual-Watch-Geräten, das die eventuell als "2" Geräte angesehen werden könnten.

Interessant für Kleinfahrzeuge ist der Anhang X (daumen)

Und zu den Strafen: Ordnungswidrigkeit war mal in grauer Vorzeit. Jetzt reicht die Palette von 5.000,- € bis 15.000,- € und "An die Kette legen" des Bootes. Leider auch nicht meine Meinung, sondern Nachlesbar.

wellpaper 04.07.2012 14:16

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk UBI
Fahren Sie im Binnenbereich auf Bundeswasserstrassen und nehmen am Binnenschifffahrtssprechfunk teil ( z.B. durch Vornahme der Schaltung auf Binnen) benötigen Sie ein UBI-Zeugnis.
Nachdem mehrere Übergangsregelungen ausgelaufen sind, werden festgestellte Verstöße gegen diese Pflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von € 150,00 geahndet. 01.05.2012

Also nix da mit tausenden Euros nur weil ma eine Funke eingeschaltet hat und mal ne Schleuse anfunkt. Wär ja auch wirklich lächerlich...
Ausschalten und gut is wenn keinen nen Schein an Bord hat. Es funkt eh jeder ohne Schein und keiner wird deshalb erwischt oder verfolgt ohne Hinweis auf Schwarzfunker.
Hier nachzulesen: http://www.detlefhahn.de/segeln/funkschein/

Nachtrag: Die tausende Euro Bussgelder oder an die Kette betrifft nicht die SportSchifffahrt, nur die Gewerblichen.

Der Hanseat 04.07.2012 22:33

ConfusOlaf wir sollten das Thema schliessen Vorschlag

MarkusP 06.07.2012 15:37

Hab heute eine n SKS Lehrer gefragt, der konnte mir leider zum Thema Binnen auch nix gennaues net sagen...

howi 06.07.2012 16:04

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Ich finde diese Aussage sehr eindeutig (Ist aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk):

Handbuch Binnenschifffahrtsfunk

Bäriger 11.07.2012 22:08

Hallo zusammen,

hab auch nochmal per Mail beim Kerschenlohr nachgefragt.

Hörbereitschaft ist zu halten, was gleichzeitig heißt, wenn Funk an Bord, muss er an sein und somit ergibt sich, dass der Schiffsführer im Besitz des UBI sein muss.

Ansonsten ausbauen oder trennen und verplomben.

Ist im Prinzip also immer noch so, wie ich's gelernt habe. Lediglich dass der Schiffsführer im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses sein muss ist neu, vorher reichte irgendeine Person an Bord mit Funkzeugnis.

MarkusP 12.07.2012 11:36

Zitat:

Zitat von Der Stromer (Beitrag 143129)
:biggrin5: Markus, nichts für Ungut, aber wie man in den Wald hinein..... Das gilt auch für Wellpaper mit seinem unseligen Beitrag über Schleusenmeister und ältere Herrschaften im besonderen.:biggrin5:

Hallo Dieter,
nur zur Klarstellung: Ich habe nicht hinein, sondern herausgerufen :biggrin5:
Wir sind hier auch nicht in dem unsäglichen Thema, sondern beim Funk und da war doch nix, oder hab ich was überlesenConfus
Meine Meinung zum anderen Thema habe ich Wellpaper persönlich gesagt - fand ich einfach besser.
Da Du mich kennst, müsstest Du doch wissen, dass ich noch nie in irgendeiner Form (ok, ausser in Witzen vielleicht:biggrin5:) Andere wegen Ihres Alters angegriffen habe.
Ich vertrete da die Meinung: "Auch Esel werden alt!"
Was übersetzt nichts anderes heißt, als das mit dem Alter nicht automatisch die Weisheit einschlägt, sondern das es davon (leider eine ganze Menge) junge & alte gibt :cheers2:
So long :cheers2:

MarkusP 12.07.2012 11:41

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 143469)

Ansonsten ausbauen oder trennen und verplomben.

Hallo Wolfgang,
das geht imho aus 2 Gründen nicht:
1. Wenn ich darnieder gerichtet bin, trenn ich gar nix mehr :biggrin5:
2. und ernsthafter: Soweit ich gehört habe, ist die Lizenz mit dem Boot verbunden. Man müsste also zunächst abmelden.

Man man, was ein Unsinn :banghead:
Nein, es ist nicht der Beitrag gemeint, sondern die Regelung...
Wenn jemand den Funkverkehr stören will, kauft er sich ne Funke und machts einfach. Eine Funke zu haben um im Notfall Hilfe holen zu können ist einfach mega sinnvoll - egal ob mit oder ohne Schein.

MarkusP 15.07.2012 21:18

Soooo, ich habe heute unseren Fahrlehrer Karl-Heinz gefragt, der auch UBI unterrichtet und bei der Rennleitung war:
Wenn man den Funk ausschaltet darf man fahren, auch wenn man den UBI nicht hat (daumen)
In Planung sollen allerdings besondere Regelungen für den Rhein sein, hier gilt die Funkpflicht auch nachts & bei unsichtigem Wetter wie es so schön heißt.
Karl-Heinz meinte auch, daß es über die "Anschaltpflicht" diverse Meinungen gibt, die Pozilei zumindest in Rgbg da aber nichts macht, wenn der Funk aus is....

Da sach ich nur Theorie und Praxis... Also nicht die Köpfe einhauen, sondern besser alte Haudegen fragen :biggrin5:

Bäriger 15.07.2012 21:37

Markus,

das mag den Ein oder Anderen vielleicht beruhigen.

Ich betrachte das allerdings weder als Freifahrtschein noch als verbindliche Rechtsauskunft. Da muss nur mal ein junger, dynamischer Kollege neu dazu kommen und schon war's das.

Nicht, dass du mich falsch verstehst, ich finde das Thema typisch deutsch. Bürokratismus wo es eben nur geht. Und auch ein wenig an der Realität vorbei. Aber es ist halt nun mal so.

MarkusP 15.07.2012 21:45

Hi Wolfgang,
ich sehe das schon so ähnlich wie Du, aber Fakt ist doch, dass es zu der ominösen Funkbetriebspflicht bisher lediglich Ausschnitte aus Mitteilungen gibt. Ich habe noch nichts Gegenteiliges in offiziellen Verordnungen gefunden. Ich denke, da wird sich dann die Polizei auch nicht ran wagen. Das würde viel Papierkram für evtl. nix bedeuten... Ein Bar-Ticket würd ich deshalb sicher nicht akzeptieren...

Ach ja und Karl-Heinz meinte auch noch, dass das Funkbetriebszeugnis (oder so - die Papiere zur Funke halt) auf jeden Fall an Bord sein müssen, egal ob der Skipper nen UBI hat oder nicht, ob die Funke aus is oder nicht.

howi 15.07.2012 21:48

Zitat:

Zitat von MarkusP (Beitrag 143724)

Ach ja und Karl-Heinz meinte auch noch, dass das Funkbetriebszeugnis (oder so - die Papiere zur Funke halt) auf jeden Fall an Bord sein müssen, egal ob der Skipper nen UBI hat oder nicht, ob die Funke aus is oder nicht.

Frequenzzuteilung (daumen)

Bäriger 15.07.2012 21:48

Frequenzzuteilungsurkunde ist das Zauberwort. Ist bei mir im Original an Bord, genauso wie das Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk.

Viel interessanter würde ich finden, wie es sich bei einer Kombi-Funkanlage See/Binnen verhält und ich diese gar nicht für Binnen, also ATIS registrieren lassen habe, da ich z.B. hauptsächlich auf See unterwegs bin.


Olaf war schneller....

MarkusP 16.07.2012 07:48

Hi Wolfgang,
da werd ich den Karl-Heinz einfach mal fragen (daumen)
Ich wiederhole mal für mich als Nichtfunker:
Anlage kann See- und Binnen, ist aber nur für See registriert. Scheine hast Du aber beideConfus

Bäriger 16.07.2012 07:56

Zitat:

Zitat von MarkusP (Beitrag 143737)
Hi Wolfgang,
da werd ich den Karl-Heinz einfach mal fragen (daumen)
Ich wiederhole mal für mich als Nichtfunker:
Anlage kann See- und Binnen, ist aber nur für See registriert. Scheine hast Du aber beideConfus

Markus,

mich persönlich betrifft die ganze Diskussion nicht. Ich habe beide Scheine, mein Funkgerät ist ordentlich See und Binnen angemeldet und ich darf legal an beiden Funkverkehren teilnehmen.

Aber trotzdem bin ich an der ganzen Sache interessiert. Wobei mir sich die ganze Sache eigentlich eindeutig darstellt, siehe auch Auszug von Olaf aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk. Und Gerüchte gibt es ja viele, was angeblich alles so kein Problem darstellt.

MarkusP 16.07.2012 10:08

Hi Wolfgang,
aber in der Überschrift ist doch schon zu lesen: "... ausser ... Donau..."
Ausserdem ist dort nichts darüber gesagt, wenn man keinen Schein hat. Sprich, man würde evtl. in jeder Hinsicht gegen das Gesetz verstoßen. Annahme: Wenn ich mein Binnen-Schein habe, heißt es dort, ich darf Kleinfahrzeuge zu Sportzwecken fahren. Es heißt nicht, solange diese kein Funk an Bord haben und kein UBI existiert...
Für mich is inzwischen klar: Ich darf fahren, wenn der Funk aus ist und die nötigen Papiere zum Funk an Bord sind.

Bäriger 16.07.2012 10:28

Zitat:

Zitat von MarkusP (Beitrag 143745)
Hi Wolfgang,
aber in der Überschrift ist doch schon zu lesen: "... ausser ... Donau..."
Ausserdem ist dort nichts darüber gesagt, wenn man keinen Schein hat. Sprich, man würde evtl. in jeder Hinsicht gegen das Gesetz verstoßen. Annahme: Wenn ich mein Binnen-Schein habe, heißt es dort, ich darf Kleinfahrzeuge zu Sportzwecken fahren. Es heißt nicht, solange diese kein Funk an Bord haben und kein UBI existiert...
Für mich is inzwischen klar: Ich darf fahren, wenn der Funk aus ist und die nötigen Papiere zum Funk an Bord sind.

...außer Donau, m.E. geht es da aber um die Funkausrüstungspflicht.

Und für mich war es eigentlich immer klar, dass man es nicht darf :biggrin5:

Seis drum, mich betrifft es nicht ! Und ehrlich gesagt, verstehe ich auch nicht, wo das Problem liegt den UBI zu machen.

Wieso bekommst du im Normalfall kein Boot gemietet, das Funk an Bord hat, du aber keinen Funkschein hast ?

MarkusP 16.07.2012 10:46

imho, weil das See ist und das ist wieder ein anderes Thema... (z.B. HR, aber da braucht's doch idR eh den SKS)

Bäriger 16.07.2012 10:51

Zitat:

Zitat von MarkusP (Beitrag 143747)
imho, weil das See ist und das ist wieder ein anderes Thema... (z.B. HR, aber da braucht's doch idR eh den SKS)

...was hat jetzt Funk mit SKS zu tun ? Confus

Es gibt viele Sportboote und auch Segelboote, die du mit dem SBF-See mieten/chartern kannst und Funk an Bord ist ! Und ohne entsprechendes Funkzeugnis sieht es da teilweise schlecht aus.

Markus, ich glaube, es führt zu nichts....vielleicht lassen wir es auf sich beruhen, bis es eine EU-Richtlinie gibt, falls es bis dahin noch die EU gibt lol27

MarkusP 16.07.2012 13:00

Hi Wolfgang,
ich meinte ja nur, wer an SKS macht, kann an SRC auch noch machen, da is eh scho wurscht... :biggrin5:
Bei mir gings ja nur darum, ob mein Dad mein Böötli noch fahren kann, wenn ich ne Funke einbau... weil an Schein will der sicher nimmer machen, aber an Binnen hat er noch aus früheren Zeiten.

wellpaper 18.07.2012 10:44

Nach vielem Nachforschen weils mich brennend interessiet hat, beim WSA, WaschPo und Bundesnetzagentur, folgende Vorschriften sind gültig:

Binnen Deutschland: Funk an Bord eines Sportbootes, darf gefahren werden ohne UBI wenn es nicht eingeschaltet wird und es gute Sicht hat.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht muss es eingeschaltet werden, dann muss der Schiffsführer den UBI haben. Wer also nur bei schönem Wetter fährt darf ohne UBI, aber kommt nicht in diesieges Wetter!
See Deutschland: Auf See wenn ein Funk an Bord ist, muss der Skipper im Besitz des SRC oder gleichwertigem sein, und das Funkgerät muss eingeschaltet werden.
Die See-Gesetzte sind länderspeziefisch. In Amerika gibts den SRC z.B. gar nicht. Da fährt jeder ohne Funkzeugnis mit eingeschaltetem Funk. In Kroatien ist das ähnlich wie bei uns, dort muss nicht der Skipper, sonder irgendjemand an Bord den Schein haben wenn ein Funkgerät an Bord ist welches auch eingeschaltet werden muss.

So, jetzt ist das geklärt nach gefühlten 20 Telefonaten und 50 Anrufweiterverbindungen mit den zuständigen Amts-Kollegen.

Der Stromer 18.07.2012 13:07

Zitat:

Zitat von wellpaper (Beitrag 143995)
Nach vielem Nachforschen weils mich brennend interessiet hat, beim WSA, WaschPo und Bundesnetzagentur, folgende Vorschriften sind gültig:

Binnen Deutschland: Funk an Bord eines Sportbootes, darf gefahren werden ohne UBI wenn es nicht eingeschaltet wird und es gute Sicht hat.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht muss es eingeschaltet werden, dann muss der Schiffsführer den UBI haben. Wer also nur bei schönem Wetter fährt darf ohne UBI, aber kommt nicht in diesieges Wetter!
See Deutschland: Auf See wenn ein Funk an Bord ist, muss der Skipper im Besitz des SRC oder gleichwertigem sein, und das Funkgerät muss eingeschaltet werden.
Die See-Gesetzte sind länderspeziefisch. In Amerika gibts den SRC z.B. gar nicht. Da fährt jeder ohne Funkzeugnis mit eingeschaltetem Funk. In Kroatien ist das ähnlich wie bei uns, dort muss nicht der Skipper, sonder irgendjemand an Bord den Schein haben wenn ein Funkgerät an Bord ist welches auch eingeschaltet werden muss.

So, jetzt ist das geklärt nach gefühlten 20 Telefonaten und 50 Anrufweiterverbindungen mit den zuständigen Amts-Kollegen.

:biggrin5: Na, dass ist ja dann auch sehr beruhigend, dass die "Offiziellen" Ihr Handbuch über den Binnenschifffahrtsfunk auch gelesen haben.(daumen)
Hättest Du alles billiger und Zeitsparender mit einem Download hier im Forum haben können. Aber das liegt wohl in der Jugend begründet, oder? lol27

Eine kleine Einschränkung gibt es da noch: Nicht nur bei Dunkelheit und schlechter Sicht, sondern auch im Schleusen- und Hafenbereich muss das Funkgerät eingeschaltet sein.

Confus Aber jetzt bitte nicht wieder Markus fragenlol27. Der fragt sonst wieder einen Fahrlehrer..... :301:Duck un wech :301: Bussi, Markus lol27lol27lol27

wellpaper 18.07.2012 13:36

Servus Dieter,
1tens kenn ich den Fahrlehrer auch, und er sagt genau das selbe nur nicht so ausführlich, er war wohl auch mal bei der WaschPo. sd25
2tens ist es das erste mal das ich das hör das im Hafen oder Schleusenbereich der Funk eingeschaltet werden muss!:banghead: Niemand von den offiziellen hat das erwähnt, wozu auch? Wenn ich mich am Schleusentelefon anmelde reicht das. Das muss ich ja eh machen wenn ich keinen Funk hab oder ihn nicht nutze und kein Handy hab.
Dann, die meisten Häfen im Binnenbereich haben gar keinen Funk. Wen soll ich denn da anfunken?
Auf See ist das natürlich was anderes, da brauch ich ja sowieso nen Funkschein. (daumen)
Und wenns so einfach gewesen wär das hier runterzuladen, wo ist es und warum hat das nicht schon vorher jemand so ausführlich gesagt? **würg**

Der Stromer 18.07.2012 14:44

Zitat:

Zitat von wellpaper (Beitrag 144006)
Servus Dieter,
1tens kenn ich den Fahrlehrer auch, und er sagt genau das selbe nur nicht so ausführlich, er war wohl auch mal bei der WaschPo. sd25
2tens ist es das erste mal das ich das hör das im Hafen oder Schleusenbereich der Funk eingeschaltet werden muss!:banghead: Niemand von den offiziellen hat das erwähnt, wozu auch? Wenn ich mich am Schleusentelefon anmelde reicht das. Das muss ich ja eh machen wenn ich keinen Funk hab oder ihn nicht nutze und kein Handy hab.
Dann, die meisten Häfen im Binnenbereich haben gar keinen Funk. Wen soll ich denn da anfunken?
Auf See ist das natürlich was anderes, da brauch ich ja sowieso nen Funkschein. (daumen)
Und wenns so einfach gewesen wär das hier runterzuladen, wo ist es und warum hat das nicht schon vorher jemand so ausführlich gesagt? **würg**

:) Na, man (frau) bekommt immer nur die Antworten, die er angefragt hat. Es hatte eben vorher Niemand dieses Thema auf so ausführlich diskutiert. :)

Jetzt steht der Link für dieses Handbuch hier im Forum, ich glaube an drei Stellen sogar. Hast die freie Wahl! Es reicht auch die elektronische Form, wenn sichergestellt ist, dass diese jederzeit einsehbar ist.(tja)

Sorry, mit den Häfen habe ich mich missverständlich ausgedrückt: Gemeint sind die Hafenbereiche der Binnenschifffahrt und nicht die privaten Marinas.

:biggrin5: Mit "Schleusenbereich" sind in allen Fällen die Vorhäfen (Unter- und Oberwasser) der Schleusen gemeint und das steht auch so in diesem Handbuch.**würg**


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:44 Uhr.

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