Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler

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-   -   Kroatisches Küstenpatent?? (http://www.donau-boote.de/showthread.php?t=2929)

Skipper 09.01.2012 19:05

Servus Freunde,
habe ich da was verpasst? ConfusConfus
War das nicht so, deutsches Boot, deutscher Skipper, deutscher Schein.
Schaut einmal in eure Versicherungspolicen. Oder hat sich da was geändert.

Ger B 09.01.2012 19:45

Ich habe alle scheine ,Groot Vaarbewijs (fur frachtschiffe )Rijnpatent fur Frachter (Rheinpatent) Funk, das eizige was ich nicht habe ist gefahrgut und radarpatent
Brauche ich fur Cro. den noch mehr Confus

glumpo 09.01.2012 19:49

Zitat:

Zitat von Ger B (Beitrag 128740)
Ich habe alle scheine ,Groot Vaarbewijs (fur frachtschiffe )Rijnpatent fur Frachter (Rheinpatent) Funk, das eizige was ich nicht habe ist gefahrgut und radarpatent
Brauche ich fur Cro. den noch mehr Confus

Bist überqualifiziertlol27lol27
nicht geiegnet um auf dem Adriatümpel zu fahren:biggrin5::biggrin5:

Ger B 09.01.2012 19:52

Zitat:

Zitat von glumpo (Beitrag 128741)
Bist überqualifiziertlol27lol27
nicht geiegnet um auf dem Adriatümpel zu fahren:biggrin5::biggrin5:

Danke Goran

immer auf die kleinen ;)

Peter1707 09.01.2012 23:09

Zitat:

Zitat von Skipper (Beitrag 128737)
Servus Freunde,
habe ich da was verpasst? ConfusConfus
War das nicht so, deutsches Boot, deutscher Skipper, deutscher Schein.
Schaut einmal in eure Versicherungspolicen. Oder hat sich da was geändert.

Sorry Sigi,

wo hast denn das her ?
Ich hab in Versicherungsbedingungen von div. Versicherern nachgeschaut, hab nix gefunden.

Folgender Passus wird in der Regel verwendet:

Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
5.1 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten,
während das Fahrzeug oder Beiboote zu anderen als sportlichen
oder Vergnügungszwecken eingesetzt wird (insbesondere
Vercharterung), es sei denn, hierfür ist Versicherungsschutz
besonders vereinbart.
5.2 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten,
während das Fahrzeug oder Beiboote
- von einer Person geführt wird, die nicht für das Führen des
Fahrzeugs erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt,
wobei die Verpflichtung zur Leistung durch den Versicherer
gegenüber den übrigen Versicherten bestehen bleibt, wenn
der Versicherungsnehmer bzw. Eigner das Vorliegen der
Erlaubnis beim verantwortlichen Führer ohne Verschulden
annehmen durfte oder wenn ein unberechtigter Führer das
Fahrzeug geführt hat,
- in Motorbootrennen, bei denen es allein auf die Erzielung
von Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder den dazu gehörigen
Überfahrten verwendet wird.

Wenn ich also in Kroatien mit einem Kroatischen Führerschein fahre, gehe ich davon aus, daß ich damit die erforderliche behördliche Erlaubnis besitze. ;)


Oder:

4. Einschränkung der Haftung
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für:
4.1 Schäden, entstanden durch Fahr- oder Seeuntüchtigkeit des Fahrzeuges,
sofern dieser Umstand bekannt war oder bei der üblichen Sorgfalt
hätte erkannt werden können.
4.2 Schäden, bei deren Eintritt der berechtigte Führer nicht im Besitz der
vorgeschriebenen Erlaubnis war (z. B. Führerschein) und/oder behördliche
oder gesetzliche Vorschriften nicht beachtet hat;

Nix vonwegen deutsches Boot, deutscher Skipper, deutscher Schein MotzMotzMotzMotz


Ich vermute, daß ein solcher nicht vorhandener Passus gerne von deutschen Bootsschulen herangezogen wird (tja)(tja)

Auf meine Bitte, mir einen solchen Passus zu zeigen, mußte bisher allerdings jeder Fahrlehrer passen.

Ich lasse mich allerdings gerne eines Besseren belehren, meine Versicherung ist allerdings wie oben beschrieben. (daumen)(daumen)(daumen)

Herbert91710 10.01.2012 20:22

Danke an alle für eure Einschätzung(daumen)Ich bin Überrascht das doch so viele mit dem Kroatischen Führerschein unterwegs sind. Wenn ich mich jetzt entscheide was für einen Schein ich mache würde,würde ich auch den kroatischen vorziehen. Fahrpraxis habe ich seit 20 Jahren wenn auch nur Binnen
da denke ich das mit der Wetterkunde, Seekarten,Navigation, Seezeichen und Grundkenntnisse funken und vor allen mit den spezielen Revier Kentnissen gut genug gerüstet bin. Alles andere ist Erfahrung, und die kann ich in keiner Schule lernen:301::301:
Bis dahin befahre ich weiter mein kleines Meer Gardasee, der auch nicht zu unterschätzen ist und natürlich unsere Donau:419::419:

Skipper 16.01.2012 16:22

Zitat:

Zitat von Peter1707 (Beitrag 128777)
Sorry Sigi,

wo hast denn das her ?
Ich hab in Versicherungsbedingungen von div. Versicherern nachgeschaut, hab nix gefunden.

Folgender Passus wird in der Regel verwendet:

Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
5.1 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten,
während das Fahrzeug oder Beiboote zu anderen als sportlichen
oder Vergnügungszwecken eingesetzt wird (insbesondere
Vercharterung), es sei denn, hierfür ist Versicherungsschutz
besonders vereinbart.
5.2 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten,
während das Fahrzeug oder Beiboote
- von einer Person geführt wird, die nicht für das Führen des
Fahrzeugs erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt,
wobei die Verpflichtung zur Leistung durch den Versicherer
gegenüber den übrigen Versicherten bestehen bleibt, wenn
der Versicherungsnehmer bzw. Eigner das Vorliegen der
Erlaubnis beim verantwortlichen Führer ohne Verschulden
annehmen durfte oder wenn ein unberechtigter Führer das
Fahrzeug geführt hat,
- in Motorbootrennen, bei denen es allein auf die Erzielung
von Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder den dazu gehörigen

Überfahrten verwendet wird.

Wenn ich also in Kroatien mit einem Kroatischen Führerschein fahre, gehe ich davon aus, daß ich damit die erforderliche behördliche Erlaubnis besitze. ;)


Oder:

4. Einschränkung der Haftung
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für:
4.1 Schäden, entstanden durch Fahr- oder Seeuntüchtigkeit des Fahrzeuges,
sofern dieser Umstand bekannt war oder bei der üblichen Sorgfalt
hätte erkannt werden können.
4.2 Schäden, bei deren Eintritt der berechtigte Führer nicht im Besitz der
vorgeschriebenen Erlaubnis war (z. B. Führerschein) und/oder behördliche

oder gesetzliche Vorschriften nicht beachtet hat;

Nix vonwegen deutsches Boot, deutscher Skipper, deutscher Schein MotzMotzMotzMotz


Ich vermute, daß ein solcher nicht vorhandener Passus gerne von deutschen Bootsschulen herangezogen wird (tja)(tja)

Auf meine Bitte, mir einen solchen Passus zu zeigen, mußte bisher allerdings jeder Fahrlehrer passen.

Ich lasse mich allerdings gerne eines Besseren belehren, meine Versicherung ist allerdings wie oben beschrieben. (daumen)(daumen)(daumen)



Peter Du hast Recht, habs beim DMYV auch gefunden.


Führerscheine und andere Befähigungsnachweise
In Kroatien besteht Führerscheinpflicht für alle Wassersport­fahrzeuge mit Motorantrieb. Auch für die in Deutschland führerscheinfreien Motorboote unter 3,68 kW (5 PS).
Es muss jeweils der Befähigungsnachweis vorhanden sein, der im Heimatland des Bootsführers für vergleichbare Gewässer vorgeschrieben ist.
Wer kein nautisches Befähigungszeugnis (Bootsführerschein) besitzt, hat die Möglichkeit, beim Hafenamt eine kostenpflichtige Prüfung abzulegen. Nach bestandener Prüfung kann ein befristeter, nur für den Zeitraum des Aufenthalts gültiger, Befähigungs­nachweis erstellt werden. Weiterhin gilt dieses Dokument nur in dem Gebiet, wo es erworben wurde und es kann nicht in Deutsch­land in einen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Dasselbe gilt für einen kroatischen Bootsführerschein (Certificate of Ability oder Boat Leader´s Licence of Competency), der nur in Kroatien anerkannt wird.
Auf einem Charterschiff muss mindestens ein Crewmitglied über ein Funksprechzeugnis verfügen. Vereinfachte Prüfungen können bei jedem Hafenamt gegen eine Gebühr von ca. 40 Euro abgelegt werden.

Hannibal 11.03.2012 11:02

Zitat:

Sportbootführerscheine sind in Deutschland und fast überall in Europa vorgeschrieben. Wichtig ist der Besitz eines Sportbootführerscheins aber nicht nur bei Verkehrskontrollen, sondern vor allem bei Unfällen. Wer ohne Bootsführerschein einen Unfall macht, verliert wegen grober Fahrlässigkeit seinen Versicherungsschutz – auch wenn der Unfall in einem Land passiert, in dem keine Bootsführerscheinpflicht besteht. Das ist beim Bootsführerschein nicht anders als beim Kfz-Führerschein. Bei Personenschäden, etwa wenn ein Schwimmer überfahren wird oder eine Person ertrinkt, muss jeder deutsche Bootsführer zudem mit einem Strafverfahren in Deutschland rechnen. Das hat besonders schwerwiegende Folgen, wenn der Bootsführer keinen amtlichen deutschen Bootsführerschein besitzt. Daran denken viele nicht, wenn sie ohne Bootsführerschein im Ausland fahren oder vielleicht im Ausland einen ausländischen Sportbootführerschein (käuflich) erwerben. Ein deutscher Bootsführer benötigt – spätestens im Falle eines Unfalls – einen amtlichen deutschen Sportbootführerschein.
http://www.rolfdreyer.de/scheine/wel...auche_ich.html

Glaube mal ganz so einfach ist die Sache nicht... Confus

JOSCH 11.03.2012 15:43

Zitat:

Zitat von Hannibal (Beitrag 135046)
http://www.rolfdreyer.de/scheine/wel...auche_ich.html

Glaube mal ganz so einfach ist die Sache nicht... Confus


Bei Personenschäden, etwa wenn ein Schwimmer überfahren wird oder eine Person ertrinkt, muss jeder deutsche Bootsführer zudem mit einem Strafverfahren in Deutschland rechnen. Das hat besonders schwerwiegende Folgen, wenn der Bootsführer keinen amtlichen deutschen Bootsführerschein besitzt. Daran denken viele nicht, wenn sie ohne Bootsführerschein im Ausland fahren oder vielleicht im Ausland einen ausländischen Sportbootführerschein (käuflich) erwerben

Nix für ungut ,

aber genau solche Aussagen werden zur Verunsicherung der Bootsfahrer verbreitet .


Unbrauchbar....:mad:

Peter1707 11.03.2012 20:44

Zitat:

Zitat von Hannibal (Beitrag 135046)
http://www.rolfdreyer.de/scheine/wel...auche_ich.html

Glaube mal ganz so einfach ist die Sache nicht... Confus

Klar, daß der sowas schreibt, es geht um seine Daseinsberechtigung.

Diese Logik ist schon erstaunlich.

Übertragen auf den KFZ-Verkehr würde das z.B. folgendes bedeuten:

Ein Deutscher Staatsbürger hat keinen Deutschen Führerschein.
Er lebt in USA und macht dort legal seinen US-Führerschein.

Er hat einen Unfall mit Personenschaden in USA. Was dort geschieht
mit dem Besitz einer legalen Driver's Licence mal dahingestellt.
Er reist dann in Deutschland ein, und wird in Deutschland wegen eines
Unfalles in USA angeklagt. (tja)(tja)(tja)(tja)(tja)

Sorry, aus wessen krankem Gehirn entspringt eine solche wirre Gedankenwelt ? lol27lol27lol27lol27 (tja)(tja)(tja)


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