Hi,
nein, ich hatte keine Handfunke dabei, ich war ganz brav am Schleusentelefon.
Obwohl ich zwar eins hab, hätte das Versenken nichts gebracht, denn ihm wurde beigebracht zu schwimmen
Und wie schon geschrieben, durch die Aussage jetzt mehrerer Fahrschulen, muss keiner an Board den UBI haben wenn ein Funkgerät an Board ist, einfach nicht einschalten reicht aus.
Bei einem Notfall ist das was anderes, wenn jemand aus Hilfegründen den Funk einschaltet darf er das natürlich.
Und weil ich bis jetzt von noch niemanden das ganze schriftlich bekommen konnte, möcht ich die zwei Meinungen gerne klären.
Du bist ja nicht der einzige der so denkt, aber wo stehts geschrieben?
Wo steht das mit dem Verplomben und wie heisst diese Vorschrift?
Und wie soll ich den Schleusenfunk mithören mit nur einem Funkgerät an Board wenn ich auf Kanal 10 bin?