UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk UBI
Fahren Sie im Binnenbereich auf Bundeswasserstrassen und nehmen am Binnenschifffahrtssprechfunk teil ( z.B. durch Vornahme der Schaltung auf Binnen) benötigen Sie ein UBI-Zeugnis.
Nachdem mehrere Übergangsregelungen ausgelaufen sind, werden festgestellte Verstöße gegen diese Pflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von € 150,00 geahndet. 01.05.2012
Also nix da mit tausenden Euros nur weil ma eine Funke eingeschaltet hat und mal ne Schleuse anfunkt. Wär ja auch wirklich lächerlich...
Ausschalten und gut is wenn keinen nen Schein an Bord hat. Es funkt eh jeder ohne Schein und keiner wird deshalb erwischt oder verfolgt ohne Hinweis auf Schwarzfunker.
Hier nachzulesen:
http://www.detlefhahn.de/segeln/funkschein/
Nachtrag: Die tausende Euro Bussgelder oder an die Kette betrifft nicht die SportSchifffahrt, nur die Gewerblichen.