Schwieriges Thema, auch wenn man sich durchs Internet wühlt. In Kapitel 1.15 ist ein ganz vager Hinweis darauf, was man nicht darf. Es gibt in Kapitel 28 (Umwelt) der BinSchStrO ebenfalls einen Hinweis, was man nicht darf. Fäkalien (sogenannte Schwarzwässer) sind nicht aufgeführt. Es gibt auch keinen Hinweis, dass man einen Fäkalientank eingebaut haben muß.
Ausnahmen sind bestimmte Gewässer wie zum Beispiel Bodensee, Berliner Gewässer und meck. Seenplatte (?).
In Holland darf man nicht einleiten, ebenso nicht innerhalb der 12-Meilen-Zone auf See. Dies gilt auch für Dänemark und Schweden.
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