Danke! Also wir nicht, was ja auch vernünftig ist, Sportboote extra zu behandeln. Das passiert aber nicht im Text der BinSchStrO
In der BinSchStrO 2.02 sind z.B. bei "Kennzeichen von Kleinfahrzeugen" nur Surfbretter ausgenommen. Also sind Sportboote doch Kleinfahrzeuge? Auch bei weiteren Paragraphen z.B. "Kennzeichnung von Ankern" werden Sportboote als Kleinfahrzeuge behandelt, weil sie nicht besonders Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind. Diese zieht sich so durch die gesamte BinSchStrO.
Nur bei der Reihenfolge beim Schleusen wird zwischen Klein- und Sportfahrzeugen" unterschieden.
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