In Schlögen von Franz explizit darauf hingewiesen worden:
Empfohlene Mindestausrüstung für Sportfahrzeuge auf Binnengewässern:
Ohnmachtsichere Rettungsweste für jede Person an Bord
Feuerlöscher der Brandklasse ABC entsprechend DIN 14406, amtl. geprüft (Gültigkeit ?)
pyrotechnische Signalmittel
Lenzpumpe, Ösfass und Eimer
Erste-Hilfe-Ausrüstung
Taschenlampe
Gewässerkarten
Zusätzlich wird empfohlen:
Sicherheitsgurte mit Karabinerhaken in ausreichender Anzahl
Nebelhorn
Rettungsring
Anker mit ausreichend langer Leine oder ausreichend langer Kette
Radar-Reflektor
zwei Paddel oder Riemen, Bootshaken
Schleppleine
Treibanker
UKW-Sprechfunkanlage
eine rote Flagge, Mindestmaß 60x60 cm, zur Kennzeichnung bei Manövrierunfähigkeit
Ausserdem:
Die Donauschifffahrtspolizeiverordnung, auch in digitaler Form gültig.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...-moXFXD3fJF6HA