Es gelten die Ausrüstungen nur für in Österreich zugelassene Sportboote. Diese Pflichtausrüstung ist in der Zulassung eingetragen und kann je nach Boot varieren. Auch ich musste 2 Paddeln mitführen. Vorgeschrieben ist z.B. Ankergewicht, Länge der Ankerleine und Ankerkette. Je nach Alter und Größe des Bootes ein Hilfsmotor.
Auch gibt es bei uns keine Wasserschutzpolizei.
Kontrollberechtigt in Österreich ist die Schifffahrtsaufsicht (ehemals Schifffahrtspolizei) ist aber keine Polizeieinheit sondern dem Vekehrsministerium unterstellt und unbewaffnet.
Sonst gibt es noch die normale Bundespolizei, aber von denen wurde ich noch nie kontrolliert.
Haben ja nur 4 Stützpunkte auf der Donau und der Hauptaugenmerk liegt im Wiener Bereich auf Schlepper und andere.
Hannes
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Donaukapitän
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