Grias di Wolf,
Hast Recht ...
der Funk muss abgemeldet werden d.h. Urkunde im Orginal zurück und entweder neu anmelden bzw. ummelden bzw. in Ermangelung der nicht nachgewiesenen Kenntnisse die Anlage stilllegen.
Musste sogar wegen Wohnsitzwechsel bei gleichem Boot die Urkunde zurückgeben und für eine neue Urkunde mit richtigen Daten Bezahlen .
Ansonsten wäre das ja dann unerlaubte Benutzung von ..... unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ( kein Nachweis usw. ) .... das wird richtig Teuer.
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