Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler - Einzelnen Beitrag anzeigen - Ausrüstungspflicht für Österreich
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  #13  
Alt 31.08.2017, 12:01
Benutzerbild von Wolf b.
Wolf b. Wolf b. ist offline
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Laut
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/schi...s/bzul_pdf.pdf

gilt für mich eine doppelte Ausnahme da Segler und im Ausland zugelassen.

Zitat:
im Ausland zugelassene oder mit Internationalem Zulassungszertifikat versehene Sportfahrzeuge, wenn der Sitz oder Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland liegt;

für Sportfahrzeuge, die der EU-Sportboot-Richtlinie unterliegen,
jedoch keine CE-Kennzeichnung haben, gilt diese Ausnahme für nicht mehr als drei Monate im Kalenderjahr.
Das betrifft jetzt nur die Zulassungspflicht.

Ich gehe mal davon aus, daß die Ausrüstungspflicht bei im Ausland zugelassenen Booten die des Heimatlandes ist, zumindest bei bloßer Durchfahrt.

Edit: hat sich durch Hannes erledigt. Danke!
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