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Alt 09.04.2010, 13:12
Der Stromer Der Stromer ist offline
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Hi Dieter - ganz ruhig

also ich hab das mit der Verordnung & dem Bußgeld anders herum gelesen: Wer eine Funke ohne Befähigungsnachweis benutzt = Ordnungswidrigkeit. Wer eine sich an Bord befindliche Funke nicht benutzt = Ordnungswidrigkeit. Wenn jemand der einen Befähigungsnachweis hat eine Funke benutzt, die nicht (korrekt) angemeldet ist = ??? wahrscheinlich TKG - und da er es wissen müsste vermutlich schlimmer als ohne Befähigungsnachweis

Ach ja, und natürlich gibt es Regeln und ich habe ja nicht gesagt das der Schein sinnlos ist, ich sagte das mit dem Handgerät & der Ausrüstungspflicht ist praktischer Blödsinn. Ich hab ja nur keinen Bock mein Boot auszurüsten, ne Mega Antenne dranzuschrauben, nur damit ich mich in 1 km bei ner Schleuse melden kann und als Gegenleistung kann kaum noch jemand mit meinem Böötle fahren...

und nein, für Österreich hilft das nicht weiter, aber auch so ist die Diskussion nicht uninteressant - wenn man weiß, was man riskiert, dann hat man die nötigen Informationen um eine Entscheidung zu treffen ob es einem das Wert ist oder nicht

Wobei wir wieder bei dem Thema Demonstration (jetzt wirds reichlich Off-Topic aber so sam ma ja hier) für die Öffnung der Donau bis zum Donaudurchbruch wären - gelle Olaf, das nächste Forumstreffen machen wir dann dort - Beitrag pro Boot 200€ - Mann muss nur schnell genug hinten sein - zurück gibts sicherlich ne Eskorte
hast mich noch NIE erlebt, wenn ich unruhig werde

Aber es ist so, dass es Dinge gibt, die man (Böötlifahrer und solche) nicht unter dem Aspeckt der "Umgehungsstraße" betrachten sollte oder gar darf, im Gegensatz zum beispiel beim Finanzamt. Da ist es üblich, zu hinterfragen, ob es nicht auch andere Möglichkeiten gibt.

Ne, Markus. Umgekehrt: Ordnungswidrigkeit in jedem Fall Du gegen eine verordnung oder so verstößt. Verstößt Du jedoch gegen das TKG (Hast Du Schein, wirst Du bei den entsprechenden Passagen quasi vereidigt, dass Du gehörte Informationen nicht weiter gibst. Und Du weist doch, Einem, der einen Eid geleistet hat, glaubt die Obrigkeit, solange, bis das Gegenteil bewiesen ist.) machst Du Dich strafbar. Also merke: Mit Schein Ordnungswidrigkeit, ohne Schein plus Strafsache!

Die Ausrüstungspflicht wird kommen, so sicher, wie das Amen in der Kirche. Und wir Germanies werden die Ersten sein, die diesem Punkt der EU-Globalisierung SOFORT mit Androhung von drastischen Strafen durchsetzen werden. So sind WIR nun mal. ich frage mich nur, wann die Maut auf Bundeswasserstraßen eingeführt wird. Nach der RhPf-Wahl wird die für PKW kommen. Auch sicher.

Die Sache mit dem Donaudurchbruch (wenn schon, denn schon bis Weltenburg!) würde ich sogar von Oben dokumentieren Und da kann es ja wirklich nur eine Geldstrafe (maximal) geben (Aber funke ja nicht ohne Schein!!! und sage noch der WaschPo, dass Du gerade in Weltenburg in der Asamkirche warst, natürlich mit Boot!).

Super, dass mer hia so san wia mer san!
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