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Alt 08.04.2010, 18:08
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Zitat:
Zitat von Der ex-Kassierer Beitrag anzeigen
Eyh, Markus. Nicht Äpfel mit Zitronen verwechseln! Es geht um Funkgeräte mit und ohne Zulassung! Mit Zulassung = ATIS (UBI) - SRC und LRC lassen wir mal aussen vor! Alles Andere ist einfach nicht erlaubt! Du darfst die Dinger zwar erwerben, aber nicht betreiben. Und da spielt es keine Rolle, ob das Gerät fest an einer Wand angeschraubt ist, oder ob Du es in der Hosentasche hast, oder als Glücksbringer um den Hals. Auch Handfunkgeräte haben ATIS-Zulassung. Sind eben nur ebes teurer


Grundsätzlich:
Funkgeräte, die der Kommunikation mit "Verkehrskreisen" in der Schifffahrt dienen, müssen dafür zugelassen sein.

Jemand, der so ein Gerät benutzt (bedient, einschaltet, etc.) muß den "Befähigungsnachweis" dafür haben (Funkbetriebszeugniss).

Ein Sportboot, dass ein Funkgerät an Bord hat, muss auch eine Person an Bord haben, die "befähigt ist, dass Gerät zu bedienen". Es sei denn, dass Gerät ist NICHT betriebsbereit (keine Antenne, defekt, kein Strom).

So wars wenigstens noch vor ca. 20 Jahren. Es wird sich aber VIEL geändert haben
Genau, nämlich der Schiffsführer muss die Person sein. Ausserdem, ist das Gerät defekt, darfst du nicht auslaufen !!
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Liebe Grüsse
Thomas

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