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Alt 09.04.2010, 11:27
Der Stromer Der Stromer ist offline
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Hallöle - na da hab ich ja was losgetreten

Ich find aber in dieser blöden Binnenverordnung wirklich nur eine Ordnungswidrigkeit. Auch ist dort von "einer" Person die Rede die die Sache bedient - nicht vom Skipper bzw. Schiffsführer

das mit der BundesNetzAgentur ist soweit wohl richtig, aber wie gesagt, der Fall den ich kenne, und da handelte es sich definitiv um ein nichtzulassungsfähiges Gerät mit Feintunig innerhalb der Kanäle, der wurde einfach eingestellt...

Das mit der ATIS Geschichte & Schleusen von Olaf leuchtet mir ein, aber wenn es Handfunken mit ATIS gibt fällt das doch auch net auf oder

Ich hab ja nix gegen die Scheine, aber:
Ich will keine Prol-Antenne am Boot und: Den Schwachsinn mit es darf keiner mehr fahren ohne Funkzeugnis - sorry das sind eindeutig Gründe gegen ne Funke an Bord... - Dann halt an der Schleuse aussteigen und über die Gegensprechanlage

und wenn's mi nerven, dann ruf ich an Hans an - der besingt die Schleuse und die Gegensprechanlage bleibt auf "Sprechen" bis die nimmer können
Hallo Markus,

Du musst das alles mal aus einer anderen Sicht betrachten!
1.) Auf unseren Wasserstraßen sind nicht nur brave Sportbootfahrer unterwegs, die sich selbst disziplinieren und die Funke nur benutzen, wenn wirklich was wichtiges (PanPan, PanPan,..... Securite, Securite,... oder Mayday, Mayday...) zu berichten ist.
2.) Viele Berufsschiffer des Bayerischen nicht mächtig sind und Dich daher nur schwer verstehen, wenn Du sie an funkst und mitteilst, dass Deine Steuerung ausgefallen ist und der Berufsschiffer gerade dabei ist, Dein Boot zu überfahren.

Daher sind gewisse (Internationale)Regeln erforderlich und die stehen halt in dieser Schifffahrtspolizeiverordnung plus deren regionalen Anhängen.

Zu Deiner Debatte über "Ordnungswidrigkeiten" Richtig, eine Funke an Bord ohne Schein ist im ersten Fall eine Ordnungswidrigkeit. Benutzt Du diese Funke (egal ob zugelassen oder nicht) jedoch, ohne einen "Befähigungsnachweis" (UBI-Schein, etc.) dann verstößt Du gegen das TKG! Und hier im besonderen gegen den Part der sich mit dem TelekommunikationsGEHEIMNIS befasst. (Kannst Du gerne mal Nachlesen, gibts alles im Internet). ....und hier droht auch in der BRD wie in anderen Staaten der EU Knast!

...und jetzt habe ich keine Lust mehr
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