Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler - Einzelnen Beitrag anzeigen - Kroatisches Küstenpatent??
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  #37  
Alt 16.01.2012, 16:22
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Zitat:
Zitat von Peter1707 Beitrag anzeigen
Sorry Sigi,

wo hast denn das her ?
Ich hab in Versicherungsbedingungen von div. Versicherern nachgeschaut, hab nix gefunden.

Folgender Passus wird in der Regel verwendet:

Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
5.1 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten,
während das Fahrzeug oder Beiboote zu anderen als sportlichen
oder Vergnügungszwecken eingesetzt wird (insbesondere
Vercharterung), es sei denn, hierfür ist Versicherungsschutz
besonders vereinbart.
5.2 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten,
während das Fahrzeug oder Beiboote
- von einer Person geführt wird, die nicht für das Führen des
Fahrzeugs erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt,
wobei die Verpflichtung zur Leistung durch den Versicherer
gegenüber den übrigen Versicherten bestehen bleibt, wenn
der Versicherungsnehmer bzw. Eigner das Vorliegen der
Erlaubnis beim verantwortlichen Führer ohne Verschulden
annehmen durfte oder wenn ein unberechtigter Führer das
Fahrzeug geführt hat,
- in Motorbootrennen, bei denen es allein auf die Erzielung
von Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder den dazu gehörigen

Überfahrten verwendet wird.

Wenn ich also in Kroatien mit einem Kroatischen Führerschein fahre, gehe ich davon aus, daß ich damit die erforderliche behördliche Erlaubnis besitze.


Oder:

4. Einschränkung der Haftung
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für:
4.1 Schäden, entstanden durch Fahr- oder Seeuntüchtigkeit des Fahrzeuges,
sofern dieser Umstand bekannt war oder bei der üblichen Sorgfalt
hätte erkannt werden können.
4.2 Schäden, bei deren Eintritt der berechtigte Führer nicht im Besitz der
vorgeschriebenen Erlaubnis war (z. B. Führerschein) und/oder behördliche

oder gesetzliche Vorschriften nicht beachtet hat;

Nix vonwegen deutsches Boot, deutscher Skipper, deutscher Schein


Ich vermute, daß ein solcher nicht vorhandener Passus gerne von deutschen Bootsschulen herangezogen wird

Auf meine Bitte, mir einen solchen Passus zu zeigen, mußte bisher allerdings jeder Fahrlehrer passen.

Ich lasse mich allerdings gerne eines Besseren belehren, meine Versicherung ist allerdings wie oben beschrieben.


Peter Du hast Recht, habs beim DMYV auch gefunden.


Führerscheine und andere Befähigungsnachweise
In Kroatien besteht Führerscheinpflicht für alle Wassersport­fahrzeuge mit Motorantrieb. Auch für die in Deutschland führerscheinfreien Motorboote unter 3,68 kW (5 PS).
Es muss jeweils der Befähigungsnachweis vorhanden sein, der im Heimatland des Bootsführers für vergleichbare Gewässer vorgeschrieben ist.
Wer kein nautisches Befähigungszeugnis (Bootsführerschein) besitzt, hat die Möglichkeit, beim Hafenamt eine kostenpflichtige Prüfung abzulegen. Nach bestandener Prüfung kann ein befristeter, nur für den Zeitraum des Aufenthalts gültiger, Befähigungs­nachweis erstellt werden. Weiterhin gilt dieses Dokument nur in dem Gebiet, wo es erworben wurde und es kann nicht in Deutsch­land in einen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Dasselbe gilt für einen kroatischen Bootsführerschein (Certificate of Ability oder Boat Leader´s Licence of Competency), der nur in Kroatien anerkannt wird.
Auf einem Charterschiff muss mindestens ein Crewmitglied über ein Funksprechzeugnis verfügen. Vereinfachte Prüfungen können bei jedem Hafenamt gegen eine Gebühr von ca. 40 Euro abgelegt werden.
__________________
Gruß Sigi


Es ist mir egal wer dein Vater ist, so lange ich hier angle läuft hier keiner übers Wasser.
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