Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler - Einzelnen Beitrag anzeigen - UBI UKW Binnen
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #24  
Alt 29.06.2012, 21:33
Der Stromer Der Stromer ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: Doofdorf
Beiträge: 10.490
Thanks: 11.949
Erhielt 9.933 mal Danke in 5.823 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wellpaper Beitrag anzeigen
Ja is alles scho längst überstanden, bin aber grad dabei den SRC zu machen, den allerdings jetzt in einer Schule.
Binnen is überhaupt kein Problem, auch nicht die Praxis. Denn einstellen muss ma gar nix!
Ausser umschalten von See auf Binnen beim Einschalten. Da hab i gsagt: Keine Ahnung, jedes Gerät ist anders, ich hab auch nicht in einer Schule gelernt und meins aufm Boot is ein reines Binnengerät, bitte zeigen Sie es mir.
Das musste er dann auch und ausser Squelch drehen und Sprechtaste drücken musst ich gar nichts machen. Also traut euch!
Beim SRC muss aber am Gerät gespielt werden, da is echt hilfreich wenn du das üben kannst. Ein fremdes wird zwar auch ähnlich sein, aber während der Prüfung is des eher schlecht hier suchen zu müssen. Was im Notfall aber auch gemacht werden muss.

Neue Info übrigens wer was braucht:
Wer keinen UBI hat und auf Binnen ein Funkgerät an Bord hat, braucht keinen Schein! Er darf es nur nicht einschalten! Also nix mit ausbauen oder man darf nicht fahren.
Dagegen auf See:
Wenn ein Funkgerät an Bord ist, muss der Skipper auf jeden Fall mind. den SRC haben!
Es reicht nicht das ein anderer an Bord den Schein hat, der Skipper braucht ihn, und das wird immer öfters kontrolliert.
Aussage meiner Bootsfahrschule.
Ich hab keine Gesetzestexte davon, also jetzt nicht rumspekulieren weil jemand es anders gehört hat.
Nachfragen bei der hilfsbereiten Fahrschule hilft

Vorher dachte ich es wär genau andersrum, deshalb hab ich auch den UBI gemacht. War aber gar nicht nötig. Egal, jetzt hab ich dann beide.
Mein lieber Freund! Lies und frage RICHTIG, bevor Du so einen Mist verbreitest.

Vorschrift ist:
Ist ein Funkgerät an Bord eines Kleinfahrzeuges, so MUSS dieses NICHT eingeschaltet sein.

ABER:
Ist dieses Kleinfahrzeug im Schleusenbereich (Ober- oder / und Unterwasser) unterwegs oder liegt im Schleusenbereich still, MUSS der Kanal 10 eingeschaltet sein. Analog dazu bei einer Havarie.

Also: Einer an Bord MUSS den UBI haben, wenn eine Funke an Bord ist.

Ende der Fahnenstange.

Ps.: Die Funke wird natürlich nicht ausgebaut und über Bord geworfen oder so. Aber die Stromverbindung wird unterbrochen und Plombiert. Strafverfahren nach BGB 1 und 2, zuständig die BundesNetzBehörde.

Pss.: Du warst mit einem Schlauchi und ner Handfunke unterwegs? Na, die hättest DU ja im Ernstfall im Kanal versenken können. Ich habe nämlich gelernt, dass diese Geräte auf Kleinfahrzeugen NICHT zugelassen sind.
Mit Zitat antworten
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag: