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Alt 04.07.2012, 13:10
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MarkusP MarkusP ist offline
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Zitat:
Zitat von Der Stromer Beitrag anzeigen
Du hast §3 vergessen: Trifft §1 & §2 nicht zu, MarkusP fragen. Der findet immer eine Ausrede, sich nicht an Vorschriften halten zu müssen.

...und ansonsten: Scriptum vom FRESHI
Dieter,
Du verwunderst mich nun schon wieder
§3 - wozu Ich hab ja im gleichen Post schon gesagt, daß ich es nicht weiß, sondern fragen werde und dann die Meinung dieses Fahrlehrers wiedergeben werde...

@Wellpaper: Das steht etwas von Seeverkehrsrecht - da das Thema in HR sowieso niemanden interessiert, ist doch vor allem wichtig was bei folgendem Sachverhalt los ist:
Der Inhaber des Funkscheins, der auf der Hinfahrt auch Schiffsführer war, hat sich im Lokal seiner Wahl darniedergerichtet (für alle Nichtalkoholiker: Er ist an Bord gestürzt und ist nicht in der Lage einzugreifen). Der Partner, Inhaber des Binnenscheins - aber kein UBI, fährt heim. Die Funke ist aus...
Darf er oder nicht?
__________________
Viele Grüße

Markus
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