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Alt 08.04.2010, 18:33
Der Stromer Der Stromer ist offline
Admiral
 
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Hallo Markus,

na, hab ich die Gesetze gemacht? Eine Ordnungswidrigkeit wäre wohl zu verschmerzen, aber wenn es 2 oder 3 werden? Klar, wenn Du erwischt wirst, wirfst Du das "Korpus Delikti" über Bord und alles ist wieder in Ordnung!?

Mir ist ein Fall bekannt, da hat ein Freizeitskipper eben so gehandelt, mit dem Erfolg, dass er in der BRD werder SRC, noch LRC oder UBI machen darf. Auch der Erwerb dieser Befugnisse im Ausland sind mit dieser Strafe in der BRD hinfällig. Und die Geldstrafe (Wiederholungsfall) war auch nicht so ohne, wobei ihm auch noch der Entzug der Fahrerlaubnis für Sportboote angedroht wurde Das macht nicht mehr so richtig Spaß, oder?

Ach, die Änderung vom 01. März 2010 betreffen die bis dahin bestehenden Unterschiede zwischen Berufsschifffahrtsfunk und Freizeitböötlifunk. Der ist mit dieser Änderung aufgehoben. Also noch ein bisschen schärfere Gängelung der Freizeitskipper in Sachen Funk.

...und: Wie in der Berufsschifffahrt schon vorgeschrieben, wird Funk an Bord auch bei der Freizeitschifffahrt kommen. Erste Anzeichen dafür: Die Ausrüstungspflicht!

Meine unmaßgebliche Meinung dazu: Warum nicht gleich ein Gerät MIT ATIS kaufen, wenn ein Schein doch vorhanden ist?
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