Hi Wolf,
ich habe die PV gut studiert, daher auch meine Fragen hier. Gestolpert bin ich über Defintion "Schiffsführer" in § 1.02. Kleinfahzeuge sind zwar immer wieder ausgenommen. Mulmig ist mir dennoch:
* kein Mensch sieht mich auf Radar
* kein Mensch hört mich am Funk (könnte eins kaufen, habe aber kein
Funkzeugnis)
Daher
* ich klemm mich hiter einen Schwarzen - mit Abstand
* melde mich telefonisch bei Wahrschau an
* kläre mit dem WSA das Verfahren so ab
Zudem muß ich mich auf den flotten Rhein in diesem Bereich erst vorbereiten (Strömung usw.) bzw. schafft das mein Gummi. Ich muß ja notfalls "bremsen" (im Strom stehenbleiben)
Danke für Info
Schorsch
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Die größten Kritiker der Elche
waren früher selber welche
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