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Alt 20.05.2017, 22:52
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MarkusP MarkusP ist offline
Kapitän zur See
 
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Zitat:
Zitat von naabtalskip Beitrag anzeigen
Wie ist "Kleinfahrzeug" eigentlich definiert? Wenn Du Dich bei der Schleuse meldest mit "Kleinfahrzeug zu Berg" bekommst Du bestenfalls eine blöde Antwort. Ist mir z.B. in Österreich schon mal passiert, als ich ausprobieren wollte obs funktioniert. Wir sind auch bei 20 und mehr Meter "Sportboote". Als Kleinfahrzeug bezeichnen die alles unter 20 m (?), z.B. Barkassen, Vermessungsboote wie die Tangens, Hafenschieber usw.
"Kleinfahrzeug":
ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen

  1. ein Fahrzeug, das nach seiner nach § 6 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung erteilten Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Fahrtauglichkeitsbescheinigung) zugelassen ist, andere Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen,
  2. ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist,
  3. eine Fähre
  4. ein Schubleichter sowie
  5. ein schwimmendes Gerät;
__________________
Viele Grüße

Markus
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