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Alt 04.07.2012, 13:37
Der Stromer Der Stromer ist offline
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Markus, nichts für Ungut, aber wie man in den Wald hinein..... Das gilt auch für Wellpaper mit seinem unseligen Beitrag über Schleusenmeister und ältere Herrschaften im besonderen.

Aber zum Funk. Ich gehe davon aus, dass wir (zumindest im ersten Teil dieses Threads) über Funk auf Bundeswasserstraßen geredet und geschrieben haben und nicht über Binnenseen und Seefunk im Ausland, richtig?

Dann gibt es da ein Handbuch

"Handbuch Binnenschifffahrtsfunk" und "Regionaler Teil Deutschland Ausgabe 2012"

das jedes Boot, dass mit einem Gerät zum Binnenschifffahrtsfunk ausgestattet ist, an Bord haben muss (entweder als Ausdruck oder in elektronisch lesbarer Form. In diesem Handbuch sind alle Vorschriften zusammengefasst und auf den aktuellen Stand (01/2012) gebracht.
Der Regionale Teil Österreich entspricht übrigens fast ganz dem Regionalteil Deutschland.

Aus diesem Handbuch habe ich zitiert und nicht etwa eigene Vermutungen angestellt, wie es sein könnte, wenn man....
Einzige Vermutung von mir war zu den Dual-Watch-Geräten, das die eventuell als "2" Geräte angesehen werden könnten.

Interessant für Kleinfahrzeuge ist der Anhang X

Und zu den Strafen: Ordnungswidrigkeit war mal in grauer Vorzeit. Jetzt reicht die Palette von 5.000,- € bis 15.000,- € und "An die Kette legen" des Bootes. Leider auch nicht meine Meinung, sondern Nachlesbar.
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