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Alt 13.03.2012, 20:37
Benutzerbild von Peter1707
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Um diese Diskussion nun mal mit Fakten zu belegen, habe ich meine Versicherung direkt angeschrieben und gefragt, hier nun die Antwort:

Von: Peter Käufler
Gesendet: Montag, 12. März 2012 23:17
An: info@vk-gallion.de
Betreff: Wassersportversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,



Es kreisen in diversen Boote-Foren und bei Wassersportfahrschulen immer wieder folgende Behauptungen:


Falls ein Deutscher Staatsbürger mit einem gültigen Kroatischen Führerschein in Kroatien einen Schaden hat,

würde die Versicherung nicht dafür haften.



Ich habe nun in euren Versicherungsbedingungen folgendes gefunden:



Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
5.1 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten,
während das Fahrzeug oder Beiboote zu anderen als sportlichen
oder Vergnügungszwecken eingesetzt wird (insbesondere
Vercharterung), es sei denn, hierfür ist Versicherungsschutz
besonders vereinbart.
5.2 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten,
während das Fahrzeug oder Beiboote
- von einer Person geführt wird, die nicht für das Führen des
Fahrzeugs erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt,
wobei die Verpflichtung zur Leistung durch den Versicherer
gegenüber den übrigen Versicherten bestehen bleibt, wenn
der Versicherungsnehmer bzw. Eigner das Vorliegen der
Erlaubnis beim verantwortlichen Führer ohne Verschulden
annehmen durfte oder wenn ein unberechtigter Führer das
Fahrzeug geführt hat,
- in Motorbootrennen, bei denen es allein auf die Erzielung
von Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder den dazu gehörigen
Überfahrten verwendet wird.

oder:



4. Einschränkung der Haftung
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für:
4.1 Schäden, entstanden durch Fahr- oder Seeuntüchtigkeit des Fahrzeuges,
sofern dieser Umstand bekannt war oder bei der üblichen Sorgfalt
hätte erkannt werden können.
4.2 Schäden, bei deren Eintritt der berechtigte Führer nicht im Besitz der
vorgeschriebenen Erlaubnis war (z. B. Führerschein) und/oder behördliche
oder gesetzliche Vorschriften nicht beachtet hat;

Ich lese nun daraus:

Wenn ich in Kroatien den vorgeschriebenen kroatischen Führerschein habe,

bin ich im Besitz der vorgeschriebenen Erlaubnis, und damit ist es o.k.



Besteht demnach Versicherungsschutz ?


und nun die Antwort meiner Versicherung:

Sehr geehrter Herr Käufler,
natürlich besteht Versicherungsschutz in Ihrem beschriebenen Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Kroll

Richard O. Gallion GmbH
Versicherungskontor
Otto-Hahn-Str. 23
71069 Sindelfingen
Tel. 07031/46909-21
Fax 07031/46909-29
eMail: info@vk-gallion.de
Internet: www.vk-gallion.de



Ich kann allen nur empfehlen, geht zu dieser Versicherung, die ist die günstigste und es besteht Versicherungsschutz

Entgegen allem Wunschdenken deutscher Bootsfahrschulen und SBF-Inhabern, die es anscheinend nur schwerlich ertragen können, daß sie .....
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