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Alt 02.07.2012, 11:07
Der Stromer Der Stromer ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von wellpaper Beitrag anzeigen
Hi,
nein, ich hatte keine Handfunke dabei, ich war ganz brav am Schleusentelefon.
Obwohl ich zwar eins hab, hätte das Versenken nichts gebracht, denn ihm wurde beigebracht zu schwimmen

Und wie schon geschrieben, durch die Aussage jetzt mehrerer Fahrschulen, muss keiner an Board den UBI haben wenn ein Funkgerät an Board ist, einfach nicht einschalten reicht aus.
Bei einem Notfall ist das was anderes, wenn jemand aus Hilfegründen den Funk einschaltet darf er das natürlich.
Und weil ich bis jetzt von noch niemanden das ganze schriftlich bekommen konnte, möcht ich die zwei Meinungen gerne klären.
Du bist ja nicht der einzige der so denkt, aber wo stehts geschrieben?
Wo steht das mit dem Verplomben und wie heisst diese Vorschrift?

Und wie soll ich den Schleusenfunk mithören mit nur einem Funkgerät an Board wenn ich auf Kanal 10 bin?
Jetzt machen wir das mal bunt
ROT: Auch Fahrschulen wissen nicht alles. Frage mal nach der Situation "Boot mit Funk im Schleusenbereich". Wen Deine Fahrschule auch da behauptet, einfach nicht einschalten und alles ist in Ordnung, Wechsel am besten den Ausbilder. Den DER hat keine Ahnung!

BLAU: Frag doch einfach mal bei der dafür zuständigen BundesNetzAgentur an. Dort wird Dir geholfen. Ganz sicher. Die sagen Dir aus den Stehgreif, gegen welche Vorschriften Du verstößt und welche Maßnahmen die BNA im Fall der Fälle ergreifen wird und wie (nach BGB) die Strafen ausfallen können. Auskunft darüber gegen auch die WSA.

GRÜN: Mit einem Zugelassen (ATIS) Gerät geht das ohne weiteres. 2-Kanal-Überwachung, z.B. Das machen auch schon etliche Uraltgeräte aus dem vorigen Jahrhundert.
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