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Alt 18.07.2012, 14:07
Der Stromer Der Stromer ist offline
Admiral
 
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Zitat:
Zitat von wellpaper Beitrag anzeigen
Nach vielem Nachforschen weils mich brennend interessiet hat, beim WSA, WaschPo und Bundesnetzagentur, folgende Vorschriften sind gültig:

Binnen Deutschland: Funk an Bord eines Sportbootes, darf gefahren werden ohne UBI wenn es nicht eingeschaltet wird und es gute Sicht hat.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht muss es eingeschaltet werden, dann muss der Schiffsführer den UBI haben. Wer also nur bei schönem Wetter fährt darf ohne UBI, aber kommt nicht in diesieges Wetter!
See Deutschland: Auf See wenn ein Funk an Bord ist, muss der Skipper im Besitz des SRC oder gleichwertigem sein, und das Funkgerät muss eingeschaltet werden.
Die See-Gesetzte sind länderspeziefisch. In Amerika gibts den SRC z.B. gar nicht. Da fährt jeder ohne Funkzeugnis mit eingeschaltetem Funk. In Kroatien ist das ähnlich wie bei uns, dort muss nicht der Skipper, sonder irgendjemand an Bord den Schein haben wenn ein Funkgerät an Bord ist welches auch eingeschaltet werden muss.

So, jetzt ist das geklärt nach gefühlten 20 Telefonaten und 50 Anrufweiterverbindungen mit den zuständigen Amts-Kollegen.
Na, dass ist ja dann auch sehr beruhigend, dass die "Offiziellen" Ihr Handbuch über den Binnenschifffahrtsfunk auch gelesen haben.
Hättest Du alles billiger und Zeitsparender mit einem Download hier im Forum haben können. Aber das liegt wohl in der Jugend begründet, oder?

Eine kleine Einschränkung gibt es da noch: Nicht nur bei Dunkelheit und schlechter Sicht, sondern auch im Schleusen- und Hafenbereich muss das Funkgerät eingeschaltet sein.

Aber jetzt bitte nicht wieder Markus fragen. Der fragt sonst wieder einen Fahrlehrer..... Duck un wech Bussi, Markus
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