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Funk UBI, SRC, LRC, Geräte, Kurse, Prüfung

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  #61  
Alt 16.07.2012, 11:46
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MarkusP MarkusP ist offline
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imho, weil das See ist und das ist wieder ein anderes Thema... (z.B. HR, aber da braucht's doch idR eh den SKS)
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Viele Grüße

Markus
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  #62  
Alt 16.07.2012, 11:51
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
imho, weil das See ist und das ist wieder ein anderes Thema... (z.B. HR, aber da braucht's doch idR eh den SKS)
...was hat jetzt Funk mit SKS zu tun ?

Es gibt viele Sportboote und auch Segelboote, die du mit dem SBF-See mieten/chartern kannst und Funk an Bord ist ! Und ohne entsprechendes Funkzeugnis sieht es da teilweise schlecht aus.

Markus, ich glaube, es führt zu nichts....vielleicht lassen wir es auf sich beruhen, bis es eine EU-Richtlinie gibt, falls es bis dahin noch die EU gibt
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Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang
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  #63  
Alt 16.07.2012, 14:00
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Hi Wolfgang,
ich meinte ja nur, wer an SKS macht, kann an SRC auch noch machen, da is eh scho wurscht...
Bei mir gings ja nur darum, ob mein Dad mein Böötli noch fahren kann, wenn ich ne Funke einbau... weil an Schein will der sicher nimmer machen, aber an Binnen hat er noch aus früheren Zeiten.
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Viele Grüße

Markus
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  #64  
Alt 18.07.2012, 11:44
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Nach vielem Nachforschen weils mich brennend interessiet hat, beim WSA, WaschPo und Bundesnetzagentur, folgende Vorschriften sind gültig:

Binnen Deutschland: Funk an Bord eines Sportbootes, darf gefahren werden ohne UBI wenn es nicht eingeschaltet wird und es gute Sicht hat.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht muss es eingeschaltet werden, dann muss der Schiffsführer den UBI haben. Wer also nur bei schönem Wetter fährt darf ohne UBI, aber kommt nicht in diesieges Wetter!
See Deutschland: Auf See wenn ein Funk an Bord ist, muss der Skipper im Besitz des SRC oder gleichwertigem sein, und das Funkgerät muss eingeschaltet werden.
Die See-Gesetzte sind länderspeziefisch. In Amerika gibts den SRC z.B. gar nicht. Da fährt jeder ohne Funkzeugnis mit eingeschaltetem Funk. In Kroatien ist das ähnlich wie bei uns, dort muss nicht der Skipper, sonder irgendjemand an Bord den Schein haben wenn ein Funkgerät an Bord ist welches auch eingeschaltet werden muss.

So, jetzt ist das geklärt nach gefühlten 20 Telefonaten und 50 Anrufweiterverbindungen mit den zuständigen Amts-Kollegen.
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  #65  
Alt 18.07.2012, 14:07
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Zitat:
Zitat von wellpaper Beitrag anzeigen
Nach vielem Nachforschen weils mich brennend interessiet hat, beim WSA, WaschPo und Bundesnetzagentur, folgende Vorschriften sind gültig:

Binnen Deutschland: Funk an Bord eines Sportbootes, darf gefahren werden ohne UBI wenn es nicht eingeschaltet wird und es gute Sicht hat.
Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht muss es eingeschaltet werden, dann muss der Schiffsführer den UBI haben. Wer also nur bei schönem Wetter fährt darf ohne UBI, aber kommt nicht in diesieges Wetter!
See Deutschland: Auf See wenn ein Funk an Bord ist, muss der Skipper im Besitz des SRC oder gleichwertigem sein, und das Funkgerät muss eingeschaltet werden.
Die See-Gesetzte sind länderspeziefisch. In Amerika gibts den SRC z.B. gar nicht. Da fährt jeder ohne Funkzeugnis mit eingeschaltetem Funk. In Kroatien ist das ähnlich wie bei uns, dort muss nicht der Skipper, sonder irgendjemand an Bord den Schein haben wenn ein Funkgerät an Bord ist welches auch eingeschaltet werden muss.

So, jetzt ist das geklärt nach gefühlten 20 Telefonaten und 50 Anrufweiterverbindungen mit den zuständigen Amts-Kollegen.
Na, dass ist ja dann auch sehr beruhigend, dass die "Offiziellen" Ihr Handbuch über den Binnenschifffahrtsfunk auch gelesen haben.
Hättest Du alles billiger und Zeitsparender mit einem Download hier im Forum haben können. Aber das liegt wohl in der Jugend begründet, oder?

Eine kleine Einschränkung gibt es da noch: Nicht nur bei Dunkelheit und schlechter Sicht, sondern auch im Schleusen- und Hafenbereich muss das Funkgerät eingeschaltet sein.

Aber jetzt bitte nicht wieder Markus fragen. Der fragt sonst wieder einen Fahrlehrer..... Duck un wech Bussi, Markus
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  #66  
Alt 18.07.2012, 14:36
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Servus Dieter,
1tens kenn ich den Fahrlehrer auch, und er sagt genau das selbe nur nicht so ausführlich, er war wohl auch mal bei der WaschPo.
2tens ist es das erste mal das ich das hör das im Hafen oder Schleusenbereich der Funk eingeschaltet werden muss! Niemand von den offiziellen hat das erwähnt, wozu auch? Wenn ich mich am Schleusentelefon anmelde reicht das. Das muss ich ja eh machen wenn ich keinen Funk hab oder ihn nicht nutze und kein Handy hab.
Dann, die meisten Häfen im Binnenbereich haben gar keinen Funk. Wen soll ich denn da anfunken?
Auf See ist das natürlich was anderes, da brauch ich ja sowieso nen Funkschein.
Und wenns so einfach gewesen wär das hier runterzuladen, wo ist es und warum hat das nicht schon vorher jemand so ausführlich gesagt?
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  #67  
Alt 18.07.2012, 15:44
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Zitat:
Zitat von wellpaper Beitrag anzeigen
Servus Dieter,
1tens kenn ich den Fahrlehrer auch, und er sagt genau das selbe nur nicht so ausführlich, er war wohl auch mal bei der WaschPo.
2tens ist es das erste mal das ich das hör das im Hafen oder Schleusenbereich der Funk eingeschaltet werden muss! Niemand von den offiziellen hat das erwähnt, wozu auch? Wenn ich mich am Schleusentelefon anmelde reicht das. Das muss ich ja eh machen wenn ich keinen Funk hab oder ihn nicht nutze und kein Handy hab.
Dann, die meisten Häfen im Binnenbereich haben gar keinen Funk. Wen soll ich denn da anfunken?
Auf See ist das natürlich was anderes, da brauch ich ja sowieso nen Funkschein.
Und wenns so einfach gewesen wär das hier runterzuladen, wo ist es und warum hat das nicht schon vorher jemand so ausführlich gesagt?
Na, man (frau) bekommt immer nur die Antworten, die er angefragt hat. Es hatte eben vorher Niemand dieses Thema auf so ausführlich diskutiert.

Jetzt steht der Link für dieses Handbuch hier im Forum, ich glaube an drei Stellen sogar. Hast die freie Wahl! Es reicht auch die elektronische Form, wenn sichergestellt ist, dass diese jederzeit einsehbar ist.

Sorry, mit den Häfen habe ich mich missverständlich ausgedrückt: Gemeint sind die Hafenbereiche der Binnenschifffahrt und nicht die privaten Marinas.

Mit "Schleusenbereich" sind in allen Fällen die Vorhäfen (Unter- und Oberwasser) der Schleusen gemeint und das steht auch so in diesem Handbuch.
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