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Donau (D) Deutsche Donau mit MDK

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  #11  
Alt 23.07.2012, 06:14
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Hallo little Suzi, willkommen
Fahre auch öfters in diesem Bereich....habe die Länderflagge hinten und die österreichische Gastlandflagge vorne am Bug des Schiffes
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Gruß Fred
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  #12  
Alt 23.07.2012, 12:04
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Zitat:
Zitat von Der Stromer Beitrag anzeigen
2.) Motorboote ohne Mast führen im Inland den Vereinsstander am Bug an einem kurzen Flaggenstock. Im Ausland wird anstelle des Vereinsstander die "Höflichkeits-Flagge" in Form einer kleinen Nationalflagge des Gastlandes gefahren.
ist das wirklich nur "Höflichkeit"? Ich habe mich 1 Monat auf der Donau zwischen Rumänien und Serbien herumgetrieben. War die ganze Zeit in Serbien einklariert, und habe diesen Umstand (glaube ich) durch die serbische Gastlandflagge kundgetan. Rumänische Polizeiboote haben mich immer nur eines kurzen Blickes gewürdigt, aber niemals kontrolliert. Das wäre ohne/mit anderer Flagge nicht so gewesen, glaube ich.

http://www.youtube.com/watch?v=Uda50TbltG8#!

lg
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Geändert von daubler (23.07.2012 um 14:06 Uhr).
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  #13  
Alt 24.07.2012, 13:28
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Zitat:
Zitat von daubler Beitrag anzeigen
ist das wirklich nur "Höflichkeit"? Ich habe mich 1 Monat auf der Donau zwischen Rumänien und Serbien herumgetrieben. War die ganze Zeit in Serbien einklariert, und habe diesen Umstand (glaube ich) durch die serbische Gastlandflagge kundgetan. Rumänische Polizeiboote haben mich immer nur eines kurzen Blickes gewürdigt, aber niemals kontrolliert. Das wäre ohne/mit anderer Flagge nicht so gewesen, glaube ich.

http://www.youtube.com/watch?v=Uda50TbltG8#!

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Daubler
Natürlich ist das eine Höflichkeit dem Gastland gegenüber. Was soll das denn sonst sein? Die gesetzliche Regelung schreibt nur die Nationalflagge am Heck (Ausnahmen bestätigen die Regel: Heck, Steuerbord oder am Mast) vor und das Fehlen dieser National-Flagge konnte sogar in einigen Staaten bis vor 25 Jahren mit strengen Strafen belegt werden. Speziell im damaligen Ostblock ging das sogar soweit, dass Boote und Schiffe an "die Kette" kamen, bis die Nationalität offiziell geklärt war.

Heute kümmert sich kaum noch einer darum und fährt die Flaggen, wo er gerade will Und bis auf wenige Ausnahmen kümmert sich auch weder die Strompolizei noch die WaschPo darum. Leider.
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  #14  
Alt 24.07.2012, 14:45
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Ich hab schon von Geldstrafen bei fehlender bzw. zerschlissener Gastlandflagge in Kroatien gehört, hab aber dort an meiner Jolle noch nicht mal die Nationale geführt und wurde nie behelligt.

In Grenzgebieten, wo auf der einen Flussseite ein anderes Land als auf der anderen ist, ist sie besonders wichtig (ausserhalb des Schengen Raums) damit geklárt ist wo man einklariert ist.
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  #15  
Alt 25.07.2012, 05:59
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Angeblich kann sogar die Wasserschutzpolizei 20 Euro verlangen wennst hier in Deutschland ohne D-Flagge unterwegs bist. Nur machen tun sie es nicht. mir ist kein Fall bekannt.
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  #16  
Alt 25.07.2012, 10:38
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Hi ,
ADENAUER------- man lernt nie aus ....kennt doch die Jugend gar nimmer

Am Heck rechts die Gastlandflagge , links die Nationale , so fahr ich .

Servus beinand
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Gruss Josef
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  #17  
Alt 25.07.2012, 10:47
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Zitat:
Zitat von JOSCH Beitrag anzeigen
Hi ,
ADENAUER------- man lernt nie aus ....kennt doch die Jugend gar nimmer

Am Heck rechts die Gastlandflagge , links die Nationale , so fahr ich .

Servus beinand
Josef, Josef, schäm dich links und rechts gibt´s schon mal gar nicht und wenn schon, dann gehören die Flaggen anders herum dran ! Aber wie dieses Beispiel zeigt, interessiert es zumindest in Hr keine S....

@Dieter: Gibt es auf der Donau (nicht im Grenzgebiet) wirklich eine gesetzliche Pflicht für Kleinfahrzeuge die Nationalflagge zu führen ?
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Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang
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  #18  
Alt 25.07.2012, 11:20
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Im neuesten Boote Magazin steht, dass es auf den Binnenschifffahrtsstraßen, im Gegensatz zu den Seeschifffahrtsstraßen, keine Verpflichtung zum Führen einen Flagge gibt.

Das betrifft aber nur das Inland.....
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  #19  
Alt 25.07.2012, 14:10
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Zitat:
Zitat von howi Beitrag anzeigen
Im neuesten Boote Magazin steht, dass es auf den Binnenschifffahrtsstraßen, im Gegensatz zu den Seeschifffahrtsstraßen, keine Verpflichtung zum Führen einen Flagge gibt.

Das betrifft aber nur das Inland.....
Das ist auch mein Kenntnisstand.
Als deutsches Boot muss ich Binnen keine Nationale zeigen, als auslándisches schon.

Im Gegenzug muss ich sie aber im Ausland zeigen um zu kennzeichnen dass ich Auslánder bin.
Die Gastlandflagge ist eigentlich nur Höflichkeit, aber als höflche Mensch setzt man sie.
Ich führe sie links an der extra dafür angebrachten Saling, rechts sind die Wimpel vom DF und BF.
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  #20  
Alt 25.07.2012, 16:19
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Zitat:
Zitat von Bäriger Beitrag anzeigen
Josef, Josef, schäm dich links und rechts gibt´s schon mal gar nicht und wenn schon, dann gehören die Flaggen anders herum dran ! Aber wie dieses Beispiel zeigt, interessiert es zumindest in Hr keine S....

@Dieter: Gibt es auf der Donau (nicht im Grenzgebiet) wirklich eine gesetzliche Pflicht für Kleinfahrzeuge die Nationalflagge zu führen ?
Gab es ! Jetzt ist der "Adenauer" nur noch für Seefahrende Schiffe (auch auf Bundeswasserstraßen) Pflicht. Das gilt als z.B. Auch für die TOPAS, da ja in das Schwarze Meer gefahren werden soll

Nachlesen kann man (frau) das auch sehr gut in verkürzter Form hier: http://www.trotzburg.de/images/archi...enfuehrung.pdf

Und auch noch interessant ist das "Flaggenrechtsgesetz", dass hier eindeutige Vorschriften aufzeigt.

Im Ausland sollte jedes Boot die Nationalflagge UND die Gastlandflagge zeigen. Die letzten schon aus Höflichkeit gegenüber dem Land, in dem man (frau) sich gerade befindet.

Und für unsere Nichtseemänner und Frauen: Heck ist hinten, Bug ist vorne, rechts ist Steuerbord und links also Backbord, gelle

Der "Adenauer" wird am Heck mittig an einem um 40° geneigten Flaggenstock gezeigt, ist das nicht möglich, dann an Steuerbord. Auch am Mast ist möglich (Steuerbord-Saling), wenn die vorherigen Möglichkeiten ausgeschlossen sind.

Die Gastlandflagge wird am Bug an einem kurzen Flaggenstock gezeigt oder am Mast an der Backbord-Saling. Absolut unmöglich ist das Zeigen der Gastlandflagge UNTER der eigenen Nationalen!!!!!!! Das wurde so auf gekaperten Kriegsschiffen gemacht, um die Unterwerfung des Gegners zu dokumentieren!

Doppelflaggen (Europaflagge mit Schwarz-Rot-Gelb im Eck sind nicht erlaubt, sie widersprechen dem "Flaggenrechtsgesetz".

Auf Bundeswasserstraßen brauchen Fahrzeuge, die NICHT Seegehend sind, keine Nationalflagge MEHR zeigen.

Das hier steht übrigens auch so im ELWIS:
Die Staatszugehörigkeit von Schiffen bzw. die Bedingungen zur Führung der Flagge werden im Flaggenrechtsgesetz (FlRG) geregelt. Im ersten Abschnitt sind enthalten die Bestimmungen über das Recht zur Führung der Bundesflagge, der Nachweis über die Bescheinigung zum Führen der Bundesflagge, das Verbot anderer Nationalflaggen, die Flaggenführung und die Führung des Schiffsnamens, die Verleihung der Befugnis zur Führung der Bundesflagge sowie die Voraussetzungen bezüglich der Eintragung der Berechtigung zum Führen der Bundesflagge in das Internationale Seeschifffahrtsregister. Der zweite Abschnitt regelt die Flaggenführung der Binnenschiffe. Die Straf- und Bußgeldvorschriften sind im dritten Abschnitt enthalten.
Das Flaggenrechtsgesetz wird ergänzt durch die Flaggenrechtsverordnung (FlRV).
Sollt sich mal durchlesen.
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