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Funk UBI, SRC, LRC, Geräte, Kurse, Prüfung

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  #41  
Alt 04.07.2012, 11:38
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Dieter,
Du regst Dich über das Verhalten anderer auf und beschimpfst hier gleichzeitig andere User und Fahrlehrer, die anderer Meinung sind
Ach, ich vergaß, dass man hier nicht gegen §1 verstoßen darf - Dieter hat immer recht...
§ 2: Wenn Dieter mal nicht recht hat, tritt automatisch §1 in Kraft

Sorry Dieter, aber das musste mal gesagt werden...

Im Funkbereich scheinen die Meinungen weit auseinander zu gehen.
Ich werd mal meinen Fahrschulmeister fragen und hier berichten...
Vorab: Nein, ich weiß es einfach nicht genau, aber es wurde hier, genau wie in anderen Foren schon über so manches einfach Dummsinn geschrieben...
Du hast §3 vergessen: Trifft §1 & §2 nicht zu, MarkusP fragen. Der findet immer eine Ausrede, sich nicht an Vorschriften halten zu müssen.

...und ansonsten: Scriptum vom FRESHI
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  #42  
Alt 04.07.2012, 11:57
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Schade das niemand genau sagen kann was jetzt erlaubt ist und was nicht.
Jeder hat nur seine eigene Meinung und keiner weiss was genau.

Deshalb jetzt offiziell ein paar Stichpunkte bei "Wass passiert wenn":
Wer muss ein Funkzeugnis haben?


Früher reichte es aus, wenn irgendein Besatzungsmitglied an Bord einer mit Funk ausgerüsteten Yacht im Besitz des Sprechfunkzeugnisses war.
Durch die Neuregelung der seeverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 6. August 2005 ist nun der Schiffsführer verpflichtet, entsprechend der funktechnischen Aurüstung der Yacht seine Qualifikation durch den Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses nachzuweisen.
Eine wesentliche schärfere Regelung, die vorsah, den Besitz von Funkbetriebszeugnissen mit dem Besitz von Sportbootführerscheinen zu koppeln, ist nicht in Kraft getreten. Übergangsregelung

Die bis Ende 2009 geltende Übergangsregelung, nach der von der Erhebung eines Bußgeldes abgesehen wurde, wenn der Schiffsführer einer funktechnisch entsprechend ausgerüsteten Yacht nicht im Besitz eines SRC bzw. LRC ist, gilt seit 1.1.2010 nicht mehr. Nun ist das Nicht-Vorhanden-Sein eines Funkzeugnis eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird.


"Dieses Wort "Ordnungwidrigkeit" reicht mir aus, wenn ich einmal erwicht werden sollte, was eh sehr unwahrscheinlich ist, zahl ich halt die 40 Euro und Gut.
Wenn ich das auf den Schein umlege könnte ich 8 mal erwischt werden, ist immer noch billiger. Ein paar Tafeln wie was gesagt werden muss und gut is. Ich kenn keinen der mit dem Schein jemals Mayday oder PAN PAN oder Securite in die Funke geplärrt hat."

Das ist ein Auszug eines Bekannten, und er hat damit vollkommen recht! Ich kenn auch keinen.

Leider hab ich beide Scheine, aber hätt ich sie nicht, würd ichs genauso machen.
No risk, no fun!

PS: Ich sollte meinen Namen auf "Revoluzer" ändern...
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  #43  
Alt 04.07.2012, 14:10
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MarkusP MarkusP ist offline
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Zitat:
Zitat von Der Stromer Beitrag anzeigen
Du hast §3 vergessen: Trifft §1 & §2 nicht zu, MarkusP fragen. Der findet immer eine Ausrede, sich nicht an Vorschriften halten zu müssen.

...und ansonsten: Scriptum vom FRESHI
Dieter,
Du verwunderst mich nun schon wieder
§3 - wozu Ich hab ja im gleichen Post schon gesagt, daß ich es nicht weiß, sondern fragen werde und dann die Meinung dieses Fahrlehrers wiedergeben werde...

@Wellpaper: Das steht etwas von Seeverkehrsrecht - da das Thema in HR sowieso niemanden interessiert, ist doch vor allem wichtig was bei folgendem Sachverhalt los ist:
Der Inhaber des Funkscheins, der auf der Hinfahrt auch Schiffsführer war, hat sich im Lokal seiner Wahl darniedergerichtet (für alle Nichtalkoholiker: Er ist an Bord gestürzt und ist nicht in der Lage einzugreifen). Der Partner, Inhaber des Binnenscheins - aber kein UBI, fährt heim. Die Funke ist aus...
Darf er oder nicht?
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Viele Grüße

Markus
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  #44  
Alt 04.07.2012, 14:37
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Markus, nichts für Ungut, aber wie man in den Wald hinein..... Das gilt auch für Wellpaper mit seinem unseligen Beitrag über Schleusenmeister und ältere Herrschaften im besonderen.

Aber zum Funk. Ich gehe davon aus, dass wir (zumindest im ersten Teil dieses Threads) über Funk auf Bundeswasserstraßen geredet und geschrieben haben und nicht über Binnenseen und Seefunk im Ausland, richtig?

Dann gibt es da ein Handbuch

"Handbuch Binnenschifffahrtsfunk" und "Regionaler Teil Deutschland Ausgabe 2012"

das jedes Boot, dass mit einem Gerät zum Binnenschifffahrtsfunk ausgestattet ist, an Bord haben muss (entweder als Ausdruck oder in elektronisch lesbarer Form. In diesem Handbuch sind alle Vorschriften zusammengefasst und auf den aktuellen Stand (01/2012) gebracht.
Der Regionale Teil Österreich entspricht übrigens fast ganz dem Regionalteil Deutschland.

Aus diesem Handbuch habe ich zitiert und nicht etwa eigene Vermutungen angestellt, wie es sein könnte, wenn man....
Einzige Vermutung von mir war zu den Dual-Watch-Geräten, das die eventuell als "2" Geräte angesehen werden könnten.

Interessant für Kleinfahrzeuge ist der Anhang X

Und zu den Strafen: Ordnungswidrigkeit war mal in grauer Vorzeit. Jetzt reicht die Palette von 5.000,- € bis 15.000,- € und "An die Kette legen" des Bootes. Leider auch nicht meine Meinung, sondern Nachlesbar.
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Alt 04.07.2012, 15:16
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UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk UBI
Fahren Sie im Binnenbereich auf Bundeswasserstrassen und nehmen am Binnenschifffahrtssprechfunk teil ( z.B. durch Vornahme der Schaltung auf Binnen) benötigen Sie ein UBI-Zeugnis.
Nachdem mehrere Übergangsregelungen ausgelaufen sind, werden festgestellte Verstöße gegen diese Pflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von € 150,00 geahndet. 01.05.2012

Also nix da mit tausenden Euros nur weil ma eine Funke eingeschaltet hat und mal ne Schleuse anfunkt. Wär ja auch wirklich lächerlich...
Ausschalten und gut is wenn keinen nen Schein an Bord hat. Es funkt eh jeder ohne Schein und keiner wird deshalb erwischt oder verfolgt ohne Hinweis auf Schwarzfunker.
Hier nachzulesen: http://www.detlefhahn.de/segeln/funkschein/

Nachtrag: Die tausende Euro Bussgelder oder an die Kette betrifft nicht die SportSchifffahrt, nur die Gewerblichen.
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  #46  
Alt 04.07.2012, 23:33
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Olaf wir sollten das Thema schliessen Vorschlag
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Alt 06.07.2012, 16:37
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Hab heute eine n SKS Lehrer gefragt, der konnte mir leider zum Thema Binnen auch nix gennaues net sagen...
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Viele Grüße

Markus
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  #48  
Alt 06.07.2012, 17:04
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Ich finde diese Aussage sehr eindeutig (Ist aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk):

Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
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Alt 11.07.2012, 23:08
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Hallo zusammen,

hab auch nochmal per Mail beim Kerschenlohr nachgefragt.

Hörbereitschaft ist zu halten, was gleichzeitig heißt, wenn Funk an Bord, muss er an sein und somit ergibt sich, dass der Schiffsführer im Besitz des UBI sein muss.

Ansonsten ausbauen oder trennen und verplomben.

Ist im Prinzip also immer noch so, wie ich's gelernt habe. Lediglich dass der Schiffsführer im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses sein muss ist neu, vorher reichte irgendeine Person an Bord mit Funkzeugnis.
__________________
Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang
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Alt 12.07.2012, 12:36
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Zitat von Der Stromer Beitrag anzeigen
Markus, nichts für Ungut, aber wie man in den Wald hinein..... Das gilt auch für Wellpaper mit seinem unseligen Beitrag über Schleusenmeister und ältere Herrschaften im besonderen.
Hallo Dieter,
nur zur Klarstellung: Ich habe nicht hinein, sondern herausgerufen
Wir sind hier auch nicht in dem unsäglichen Thema, sondern beim Funk und da war doch nix, oder hab ich was überlesen
Meine Meinung zum anderen Thema habe ich Wellpaper persönlich gesagt - fand ich einfach besser.
Da Du mich kennst, müsstest Du doch wissen, dass ich noch nie in irgendeiner Form (ok, ausser in Witzen vielleicht) Andere wegen Ihres Alters angegriffen habe.
Ich vertrete da die Meinung: "Auch Esel werden alt!"
Was übersetzt nichts anderes heißt, als das mit dem Alter nicht automatisch die Weisheit einschlägt, sondern das es davon (leider eine ganze Menge) junge & alte gibt
So long
__________________
Viele Grüße

Markus
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