Hsw
Sicherlich nur ein Streit um Zentimeter.
Ist der HSW mit 4 m festgelegt, darfst Du noch fahren, doch bei 4 m und 1 Zentimeter nicht mehr. Der Wasserstand ist aber an den Pegeln nicht zentimetergenau ablesbar und jede Ente die vorbeischwimmt, macht einen Wellenschlag, der im Bereich zwischen Fahrerlaubnis und Fahrverbot liegt.
Zu den Gefahren für die Schiffe, die schon genannt wurden, kommen dann auch Gefahren für die Ufer durch Wellenschlag, Durchfeuchtung von Dämmen usw.
Ich denke mal, dass das WSA für die Sperrung der Schiffahrt "Referenzpegel" hat, denn eine Erlaubnis von Riedenburg nach Kelheim zu fahren und dann nicht weiter, bringt nicht wirklich etwas, zumal die Anlegemöglichkeiten an Schleusen und in Häfen beschränkt sind.
Viele Grüße,
Fritz
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