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				26.06.2013, 12:50
			
			
			
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			|  | Vizeadmiral |  | 
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				 Tragbare Funkanlage ? 
 Servus
 es lebe die Aenderung ..... seit 1. Juni  diesen Jahres gelten dann wieder andere Regelungen ....
 
 Zum 1. Juni 2013 führt die Bundesnetzagentur ein geändertes Konzept für die international nach der Vollzugsordnung für den Funkdienst (VO Funk) vorgeschriebenen Einzelzuteilungen (bisher individuelle Frequenzzuteilung / Ship Station Licence) im mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunk ein. Ab diesem Zeitpunkt sind die Frequenzen des mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunks allgemein zugeteilt. Gleichzeitig ist jedoch die tatsächliche Nutzungserlaubnis von der vorherigen individuellen Zuteilung von Nummern im See- und Binnenschifffahrtsfunk wie Rufzeichen, Maritime Mobile Service Identity (MMSI) und/oder Automatic Transmitter Identification System-Nummer (ATIS-Nummer) abhängig.
 
 Die erforderlichen individuellen Nummernzuteilungen für See- bzw. Schiffsfunkstellen erfolgen ab diesem Zeitpunkt nach § 66 Telekommunikationsgesetz (TKG). Das bedeutet, dass die nach VO Funk international anerkannte Urkunde (Ship Station Licence) künftig nicht mehr in Form einer Frequenzzuteilung nach § 55 TKG ausgestaltet wird, sondern in Form einer Nummernzuteilung nach § 66 TKG.
 
 
 
 In der Art der Funkanlagen wird nun unterschieden
 fest eingebaute Funkanlage
 tragbare Funkanlage
 
 was heisst dass ?
 
 Sind jetzt tragbare Funkanlagen zugelassen
    
 
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