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Thema: Boot kranen
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Alt 20.02.2020, 22:15
Benutzerbild von edgar
edgar edgar ist offline
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Standard Boot kranen

Guten Abend Alle,

ich habe ein Problem - vielleicht gibt es jemanden, der sich auskennt:
Letztes Jahr im Frühjahr sollte mein Segelboot eingekrant werden. Während des Kranvorganges ist das Boot in den Gurten verrutscht. Das Heck rutschte nach unten, der Bug nach oben. Da der Kranvorgang bereits so weit war, dass sich das Boot über dem Wasser befand, tauchte das Heck ins Wasser, der Bug schlug oben an der Traverse an, dabei wurde der Mast eingedrückt. Das Boot konnte nicht ganz aus den Gurten rutschen, weil der Gurt am Heck durch den Kiel gestoppt wurde.
Was ich vorher nicht wusste: Die Krantraverse war beschädigt und verbogen. Der Kranbediener hat daher die Gurte mit unterschiedlichen kurzen Gurten verlängert. Jetzt habe ich eine juristische Auseinandersetzung mit dem Segelverein.
Nun meine Fragen: Welche Bestimmungen gibt es für den fachgerechten Betrieb eines solchen Krans mit dem entsprechenden Hebezeug. Wie muss der Kranführer eingewiesen sein? Sind regelmäßige Prüfungen, z.B. durch den Tüv vorgeschrieben?
Wer ist fachkundig???

Viele Grüße
Edgar
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